ErwGr. 7

REG_2018_1541 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454 zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Kontrolle der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Umsätzen regelt die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 die Anwesenheit von Beamten in den Amtsräumen und während behördlicher Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten. Um die Leistungsfähigkeit der Steuerbehörden für die Kontrolle grenzüberschreitender Umsätze zu erhöhen, sollten gemeinsam durchgeführte behördliche Ermittlungen vorgesehen werden, bei denen Beamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein gemeinsames Team bilden und sich aktiv an einer gemeinsam durchgeführten behördlichen Ermittlung beteiligen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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