ErwGr. 5

REG_2018_1554 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 hinsichtlich der mengenmäßigen Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver

Die Grundlagen für den Markt für Milch und Milcherzeugnisse im Hinblick auf Angebot, Nachfrage und Preisentwicklung dürften sich 2019 nicht wesentlich ändern, insbesondere hinsichtlich des Unterschieds zwischen Butter- und Protein-Preisen. Daher ist es angebracht, die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis im Jahr 2019 auf null festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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