ErwGr. 14

REG_2018_1628 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

In den Vorjahren wurden die zulässigen TACs für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in Unionsgewässern von CECAF Bereich 34.1.1 für ein Kalenderjahr festgelegt. Im Juli 2018 hat der ICES sein Gutachten zu diesem Bestand für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 vorgelegt. Diese Zeiträume sollten harmonisiert werden, sodass der TAC-Zeitraum mit dem Zeitraum des ICES-Gutachtens übereinstimmt. Die TAC für Sardelle sollte ausnahmsweise und nur aufgrund der Anpassung geändert werden, sodass sie für den am 30. Juni 2019 endenden Zeitraum von 18 Monaten gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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