Art. 5a – Unterstützung der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet

REG_2018_1671 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels

Um die in den Artikeln 4 und 5 genannten Ziele zu erreichen, und innerhalb der förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 6, können im Rahmen des Programms Maßnahmen und Tätigkeiten auch zur Unterstützung von Reformen finanziert werden, die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung des Beitritts zum Euro-Währungsgebiet unterstützen können.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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