Art. 7 – Sitz

REG_2018_1717 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 in Bezug auf den Sitz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

Die Behörde hat ihren Sitz in Paris, Frankreich.
Die Verlegung des Sitzes der Behörde darf die Behörde nicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse, der Organisation ihrer Leitungsstruktur, dem Betrieb ihrer zentralen Organisation und der Sicherstellung der wesentlichen Finanzierung ihrer Tätigkeiten beeinträchtigen, wobei die Behörde gegebenenfalls Dienste im Bereich der Verwaltungsunterstützung und der Gebäudeverwaltung, die keinerlei Verbindung zu den Kernaufgaben aufweisen, gemeinsam mit Agenturen der Union nutzen kann. Bis zum 30. März 2019 und anschließend alle zwölf Monate legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht dazu vor, ob die Europäischen Aufsichtsbehörden dieser Anforderung nachkommen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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