ErwGr. 39

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Die Nutzer sollten erfahren, wie viel Zeit ein Verfahren voraussichtlich in Anspruch nehmen kann. In diesem Zusammenhang sollten die Nutzer über einzuhaltende Fristen oder Regelungen zur stillschweigenden Zustimmung oder anderen Rechtswirkungen bei Schweigen der Verwaltung informiert werden oder, falls solche nicht anwendbar sind, zumindest über die durchschnittliche, geschätzte oder voraussichtliche Zeit, die das betreffende Verfahren in der Regel erfordert. Solche Schätzungen oder Angaben sollten es den Nutzern lediglich ermöglichen, ihre Aktivitäten oder anschließenden administrativen Schritte zu planen und sollten keine Rechtswirkung entfalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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