ErwGr. 44

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Um die Nutzung von Online-Verfahren weiter zu vereinfachen, sollte die vorliegende Verordnung gemäß dem Grundsatz der einmaligen Erfassung die Grundlage für die Schaffung und Verwendung eines vollständig funktionsfähigen, sicheren technischen Systems für den automatisierten grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen zwischen den am Verfahren beteiligten Akteuren schaffen, sofern dieser von Bürgern und Unternehmen ausdrücklich gewünscht wird. Umfasst der Austausch von Nachweisen personenbezogene Daten, so sollte der Antrag als ausdrücklich gelten, wenn er einen aus freien Stücken erteilten, spezifischen, faktengestützten und unzweideutigen Hinweis — entweder durch eine Erklärung oder durch eine bestätigende Handlung — auf den Wunsch der Person enthält, dass die einschlägigen personenbezogenen Daten ausgetauscht werden sollen. Ist der Nutzer nicht die von den Daten betroffene Person, so darf das Online-Verfahren seine Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht beeinträchtigen. Die grenzüberschreitende Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung sollte dazu führen, dass Bürger und Unternehmen Behörden dieselben Daten nicht mehr als einmal vorlegen müssen und dass diese Daten auf Wunsch des Nutzers auch für die Zwecke der grenzüberschreitenden Abwicklung von Online-Verfahren, an denen grenzüberschreitende Nutzer beteiligt sind, verwendet werden können. Die Verpflichtung, das technische System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten zu nutzen, sollte für die zuständige ausstellende Behörden nur gelten, wenn die Behörden in ihrem Mitgliedstaat rechtmäßig Nachweise in einem elektronischen Format ausstellen, das einen automatisierten Austausch ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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