ErwGr. 49

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Es gibt eine Reihe von Bausteinen, die grundlegende Kapazitäten bieten, die zur Einrichtung des technischen Systems genutzt werden können, beispielsweise die Bausteine der mit der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) eingeführten Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), und die Bausteine zur elektronischen Zustellung (eDelivery) und zur elektronischen Identifizierung (eID), die Teile dieser Fazilität sind. Diese Bausteine bestehen aus technische Spezifikationen, Beispiel-Software und unterstützende Dienste und sollen die Interoperabilität zwischen den bestehenden Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in den verschiedenen Mitgliedstaaten sicherstellen, sodass Bürger, Unternehmen und Behörden überall in der Union Nutzen aus nahtlosen digitalen öffentlichen Diensten ziehen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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