ErwGr. 65

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Die Qualität des Zugangstors hängt von der Qualität der über das Zugangstor angebotenen Dienste der Union und der Mitgliedstaaten ab. Daher sollte die Qualität der über das Zugangstor verfügbaren Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdienste auch regelmäßig überprüft werden, anhand eines Instruments für Rückmeldungen der Nutzer, durch das die Nutzer um eine Beurteilung bzw. Rückmeldung bezüglich der Abdeckung und Qualität der von ihnen in Anspruch genommenen Informationen, Verfahren, oder Hilfs- und Problemlösungsdienste ersucht werden. Diese Rückmeldungen sollten in einem gemeinsamen Instrument zusammengetragen, zu dem die Kommission, die zuständigen Behörden und die nationalen Koordinatoren Zugang haben sollten. Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie einheitliche Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die gemeinsamen Funktionen der Instrumente für Rückmeldungen der Nutzer und die genauen Vereinbarungen zur Erhebung und gemeinsamen Nutzung der Nutzerrückmeldungen gewährleisten kann. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden. Die Kommission sollte online anonymisierte Gesamtübersichte über die Probleme, wesentliche Nutzerstatistiken und die wichtigsten Rückmeldungen der Nutzer veröffentlichen, die gemäß dieser Verordnung eingeholt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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