Art. 80 – Auskunftsrecht der betroffenen Person

REG_2018_1725 · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende operative personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie das Recht, Auskunft über operative personenbezogene Daten und zu folgenden Informationen zu erhalten:
a)die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage;
b)die Kategorien der operativen personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden;
c)die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
d)falls möglich, die geplante Dauer, für die die operativen personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
e)das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen;
f)das Bestehen eines Beschwerderechts beim Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie dessen Kontaktdaten;
g)Mitteilung zu den operativen personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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