ErwGr. 19

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Der Auftrag der Agentur im Forschungsbereich sollte ausgeweitet werden, um ihre Fähigkeit zur vorausschauenden Anregung wichtiger und notwendiger technischer Veränderungen an den Systemen zu verbessern. Die Agentur sollte für das Betriebsmanagement der Systeme relevante Forschungstätigkeiten nicht nur überwachen können sondern auch einen Beitrag zur Durchführung von einschlägigen Teilen des Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation leisten können, sofern die Kommission der Agentur die entsprechenden Befugnisse überträgt. Sie sollte ihre Beobachtungen mindestens einmal jährlich dem Europäischen Parlament, dem Rat und, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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