ErwGr. 2

REG_2018_1798 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2019

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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