ErwGr. 26

REG_2018_1806 · zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

Um zu gewährleisten, dass die spezifischen Anforderungen, anhand deren die Angemessenheit einer infolge des erfolgreichen Abschlusses eines Dialogs über die Visaliberalisierung gewährten Befreiung von der Visumpflicht bewertet wurde, auch in Zukunft erfüllt werden, sollte die Kommission die Situation in den betreffenden Drittländern beobachten. Die Kommission sollte der Lage der Menschenrechte in den betreffenden Drittländern besondere Aufmerksamkeit widmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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