Anhang I

REG_2018_1832 · zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission und der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung der emissionsbezogenen Typgenehmigungsprüfungen und -verfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unter anderem in Bezug auf die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge und auf Emissionen im praktischen Fahrbetrieb und zur Einführung von Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und des Stromverbrauchs

Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:
1) die folgende Nummer 1.1.3 wird eingefügt: „1.1.3.
Im Fall von Flüssiggas oder Erdgas ist der Kraftstoff zu verwenden, der vom Hersteller für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung ausgewählt wurde.
Der ausgewählte Kraftstoff ist im Beschreibungsbogen gemäß Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung anzugeben.“;
„1.1.3.
Im Fall von Flüssiggas oder Erdgas ist der Kraftstoff zu verwenden, der vom Hersteller für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung ausgewählt wurde.
Der ausgewählte Kraftstoff ist im Beschreibungsbogen gemäß Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung anzugeben.“;
2) die Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 erhalten folgende Fassung: 2.3.1.
Jedes Fahrzeug, das mit einem Rechner für die Emissionsbegrenzung ausgerüstet ist, muss so gesichert sein, dass Veränderungen nur mit Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden können.
Der Hersteller muss Veränderungen genehmigen, wenn diese für die Diagnose, die Wartung, die Untersuchung, die Nachrüstung oder die Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind.
Alle reprogrammierbaren Rechnercodes oder Betriebsparameter müssen gegen unbefugte Eingriffe geschützt und mindestens in der Sicherheitsstufe gesichert sein, die in der Norm ISO 15031-7:2013 vorgeschrieben ist.
Alle zur Kalibrierung des Systems dienenden beweglichen Speicherchips müssen vergossen, in ein versiegeltes Gehäuse eingeschlossen oder durch elektronische Algorithmen geschützt und nur mithilfe von Spezialwerkzeugen und -verfahren zu verändern sein.
Lediglich Funktionen, die unmittelbar mit der Emissionskalibrierung oder der Diebstahlsicherung zusammenhängen, dürfen auf diese Weise geschützt werden. 2.3.2.
Codierte Motorbetriebsparameter dürfen ohne Spezialwerkzeuge und spezielle Verfahren nicht veränderbar sein (es müssen z.
B. eingelötete oder vergossene Rechnerbauteile oder abgedichtete (oder verlötete) Rechnergehäuse verwendet werden). 2.3.3.
Auf Antrag des Herstellers kann die Genehmigungsbehörde Ausnahmen von den in den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 genannten Anforderungen für solche Fahrzeuge gewähren, für die dieser Schutz wahrscheinlich nicht erforderlich ist.
Zu den Kriterien, die die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf eine Befreiung von Vorschriften berücksichtigt, zählen die Verfügbarkeit von Leistungschips, die Hochleistungsfähigkeit des Fahrzeugs und die voraussichtlichen Verkaufszahlen des Fahrzeugs.“;
3) die folgenden Nummern 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.6 werden eingefügt: 2.3.4.
Hersteller, die programmierbare Rechnercodesysteme verwenden, müssen die erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugter Umprogrammierung treffen.
Solche Vorkehrungen müssen verbesserte Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung und Schreibschutzvorrichtungen beinhalten, die den elektronischen Zugriff auf einen vom Hersteller betriebenen Nebenrechner erfordern, zu dem auch unabhängige Marktteilnehmer unter den Sicherheitsvorkehrungen gemäß Anhang XIV Nummer 2.3.1 und Nummer 2.2 Zugang haben.
Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten. 2.3.5.
Bei mechanischen Kraftstoffeinspritzpumpen an Selbstzündungsmotoren müssen die Hersteller durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Einstellung der maximalen Kraftstofffördermenge während des Betriebs eines Fahrzeugs gegen unbefugte Eingriffe geschützt ist. 2.3.6.
Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern.
Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung sowie Schreibschutzvorrichtungen anwenden, die die Integrität des Kilometerstands sichern.
Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Benutzung bieten.“;
4) Nummer 2.4.1 erhält folgende Fassung: „2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Tabelle I.2.4 Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Vollelektrische Fahrzeuge Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Einstoffbetrieb Zweistoffbetrieb ( 3) Flexfuel ( 3) Bezugskraftstoff Benzin (E10) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Dieselkraftstoff (B7) — Wasserstoff (Brennstoffzelle) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85) Gasförmige Schadstoffe (Prüfung Typ 1) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — PM (Prüfung Typ 1) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — PN Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Partikelzahl, RDE (PrüfungTyp 1A) ( 5) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — ATCT-Prüfung (Prüfung bei 14 °C) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) Ja Ja Ja — Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — — Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) Ja Ja Ja — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — — Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — — Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) Ja Ja Ja Ja Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja — — Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Ja Ja Ja Ja Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — On-Board-Diagnosesysteme Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja — — CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite Ja Ja Ja Ja Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja Ja Ja Abgastrübung — — — — — — — — Ja — — Motorleistung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
„2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Tabelle I.2.4 Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Vollelektrische Fahrzeuge Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Einstoffbetrieb Zweistoffbetrieb ( 3) Flexfuel ( 3) Bezugskraftstoff Benzin (E10) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Dieselkraftstoff (B7) — Wasserstoff (Brennstoffzelle) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85) Gasförmige Schadstoffe (Prüfung Typ 1) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — PM (Prüfung Typ 1) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — PN Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Partikelzahl, RDE (PrüfungTyp 1A) ( 5) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — ATCT-Prüfung (Prüfung bei 14 °C) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) Ja Ja Ja — Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — — Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) Ja Ja Ja — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — — Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — — Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) Ja Ja Ja Ja Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja — — Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Ja Ja Ja Ja Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — — On-Board-Diagnosesysteme Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja — — CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite Ja Ja Ja Ja Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja Ja Ja Abgastrübung — — — — — — — — Ja — — Motorleistung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Vollelektrische Fahrzeuge Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge
Einstoffbetrieb Zweistoffbetrieb ( 3) Flexfuel ( 3)
Bezugskraftstoff Benzin (E10) Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Benzin (E10) Dieselkraftstoff (B7) — Wasserstoff (Brennstoffzelle)
Flüssiggas Erdgas/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85)
Gasförmige Schadstoffe (Prüfung Typ 1) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
PM (Prüfung Typ 1) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
PN Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
Partikelzahl, RDE (PrüfungTyp 1A) ( 5) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
ATCT-Prüfung (Prüfung bei 14 °C) Ja Ja Ja Ja ( 4) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) Ja Ja Ja — Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — —
Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) Ja Ja Ja — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — —
Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) — — —
Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) Ja Ja Ja Ja Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja — —
Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) Ja — — — Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (nur Benzin) Ja (beide Kraftstoffe) — — —
Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Ja Ja Ja Ja Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (gemäß Typgenehmigung) Ja (beide Kraftstoffe) Ja — —
On-Board-Diagnosesysteme Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja — —
CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite Ja Ja Ja Ja Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja (beide Kraftstoffe) Ja Ja Ja
Abgastrübung — — — — — — — — Ja — —
Motorleistung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
5) Nummer 3.1.1 erhält folgende Fassung: „3.1.1.
Die Typgenehmigung darf auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 entsprechen, oder auf Fahrzeuge, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und c und den folgenden Kriterien entsprechen: a) die CO 2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs aus der Prüfung gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 Tabelle A7/1 Schritt 9 sind geringer als oder gleich hoch wie die CO2-Emissionen aus der Interpolationslinie, die dem Zyklusenergiebedarf des geprüften Fahrzeugs entspricht; b) der neue Interpolationsbereich überschreitet nicht den maximalen Bereich gemäß Anhang XXI Unterhang 6 Nummer 2.3.2.2; c) die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.“;
„3.1.1.
Die Typgenehmigung darf auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 entsprechen, oder auf Fahrzeuge, die den Kriterien von Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und c und den folgenden Kriterien entsprechen: a) die CO 2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs aus der Prüfung gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 Tabelle A7/1 Schritt 9 sind geringer als oder gleich hoch wie die CO2-Emissionen aus der Interpolationslinie, die dem Zyklusenergiebedarf des geprüften Fahrzeugs entspricht; b) der neue Interpolationsbereich überschreitet nicht den maximalen Bereich gemäß Anhang XXI Unterhang 6 Nummer 2.3.2.2; c) die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.“;
a)die CO 2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs aus der Prüfung gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 Tabelle A7/1 Schritt 9 sind geringer als oder gleich hoch wie die CO2-Emissionen aus der Interpolationslinie, die dem Zyklusenergiebedarf des geprüften Fahrzeugs entspricht;
b)der neue Interpolationsbereich überschreitet nicht den maximalen Bereich gemäß Anhang XXI Unterhang 6 Nummer 2.3.2.2;
c)die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.“;
6) folgende Nummer 3.1.1.1 wird eingefügt: „3.1.1.1.
Die Typgenehmigung darf nicht erweitert werden, um eine Interpolationsfamilie zu erstellen, wenn sie nur in Bezug auf „Fahrzeug, hoher Wert (VH)“ erteilt wurde.“;
„3.1.1.1.
Die Typgenehmigung darf nicht erweitert werden, um eine Interpolationsfamilie zu erstellen, wenn sie nur in Bezug auf „Fahrzeug, hoher Wert (VH)“ erteilt wurde.“;
7) in Nummer 3.1.2 erhält der erste Absatz unter dem Titel folgende Fassung: „Bei Ki-Prüfungen nach Anhang XXI (WLTP) Unteranhang 6 Anlage 1 darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die den Kriterien des Anhangs XXI Nummer 5.9 entsprechen.“;
8) Nummer 3.2 einschließlich aller Unternummern erhält folgende Fassung: „3.2.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) 3.2.1.
Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden: 3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung (z.
B.
Zentraleinspritzung) ist dasselbe. 3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig. 3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt.
Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind. 3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab. 3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch. 3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw. 3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z.
B.
Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus). 3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch. 3.2.2.
Für Prüfungen nach Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden, wenn sie den Kriterien des Anhangs VI Nummer 5.5.1 entsprechen: 3.2.3.
Die Typgenehmigung darf erweitert werden auf Fahrzeuge mit: 3.2.3.1. unterschiedlichen Motorgrößen 3.2.3.2. unterschiedlichen Motorleistungen 3.2.3.3.
Automatik- und Handschaltgetrieben 3.2.3.4.
Zwei- und Vierradantrieb 3.2.3.5. unterschiedlichen Karosserieformen und 3.2.3.6. unterschiedlichen Rad- und Reifengrößen.“;
3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung (z.
B.
Zentraleinspritzung) ist dasselbe.
3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig.
3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt.
Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind.
3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab.
3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch.
3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw.
3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z.
B.
Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus).
3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch.
3.2.3.1. unterschiedlichen Motorgrößen
3.2.3.2. unterschiedlichen Motorleistungen
3.2.3.3.
Automatik- und Handschaltgetrieben
3.2.3.4.
Zwei- und Vierradantrieb
3.2.3.5. unterschiedlichen Karosserieformen und
3.2.3.6. unterschiedlichen Rad- und Reifengrößen.“;
9) Nummer 4.1.2 erhält folgende Fassung: „4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO 2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs „EC“ und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII.
Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4 sowie die OBD-Prüfung, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Abschnitten 4.2 bis 4.7 sowie den Anlagen 1 und 2 dargelegt.“;
„4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO 2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs „EC“ und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII.
Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4 sowie die OBD-Prüfung, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Abschnitten 4.2 bis 4.7 sowie den Anlagen 1 und 2 dargelegt.“;
10) Nummer 4.1.3 erhält folgende Fassung: „4.1.3.
Für die Zwecke der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller bezeichnet „Familie“ die COP-Familie hinsichtlich der im Rahmen der Übereinstimmung der Produktion (COP) durchgeführten Prüfung Typ 1 (einschließlich der Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung) und hinsichtlich der Prüfung Typ 3 und schließt für die Prüfung Typ 4 die unter Nummer 3.2 beschriebenen Erweiterungen und die OBD-Familie mit den unter Nummer 3.4 beschriebenen OBD-Prüfungen ein.“;
„4.1.3.
Für die Zwecke der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller bezeichnet „Familie“ die COP-Familie hinsichtlich der im Rahmen der Übereinstimmung der Produktion (COP) durchgeführten Prüfung Typ 1 (einschließlich der Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung) und hinsichtlich der Prüfung Typ 3 und schließt für die Prüfung Typ 4 die unter Nummer 3.2 beschriebenen Erweiterungen und die OBD-Familie mit den unter Nummer 3.4 beschriebenen OBD-Prüfungen ein.“;
11) die folgenden Nummern 4.1.3.1, 4.1.3.1.1 und 4.1.3.1.2 werden eingefügt: „4.1.3.1.
Kriterien der COP-Familie 4.1.3.1.1.
Für Fahrzeuge der Klasse M und für Fahrzeuge der Klasse N1 Unterklassen I und II muss die COP-Familie mit der Interpolationsfamilie gemäß Anhang XXI Absatz 5.6 identisch sein. 4.1.3.1.2 Im Falle von Fahrzeugen der Klasse N1 Unterklasse III und Fahrzeugen der Klasse N2 können nur Fahrzeuge, die in Bezug auf die folgenden Fahrzeug-, Antriebsstrang- und Kraftübertragungsmerkmale identisch sind, Teil derselben COP-Familie sein: a) Typ des Verbrennungsmotors: Kraftstoffart (oder -arten bei Fahrzeugen mit Flexfuel- oder Zweistoffbetrieb), Arbeitsverfahren, Hubraum, Volllastmerkmale, Motortechnologie, Ladesystem sowie weitere Motoruntersysteme oder Merkmale, die einen nicht vernachlässigbaren Einfluss auf die CO 2-Emissionsmasse unter WLTP-Bedingungen haben b) Funktionsweise aller Bauteile im Antriebsstrang, die Einfluss auf die CO 2-Emissionsmasse haben c) Getriebetyp (z.
B.
Handschaltung/automatisch/stufenlos) und Getriebemodell (z.
B.
Drehmoment, Anzahl der Gänge, Anzahl der Kupplungen usw.) d) Anzahl der Antriebsachsen.“;
a)Typ des Verbrennungsmotors: Kraftstoffart (oder -arten bei Fahrzeugen mit Flexfuel- oder Zweistoffbetrieb), Arbeitsverfahren, Hubraum, Volllastmerkmale, Motortechnologie, Ladesystem sowie weitere Motoruntersysteme oder Merkmale, die einen nicht vernachlässigbaren Einfluss auf die CO 2-Emissionsmasse unter WLTP-Bedingungen haben
b)Funktionsweise aller Bauteile im Antriebsstrang, die Einfluss auf die CO 2-Emissionsmasse haben
c)Getriebetyp (z.
B.
Handschaltung/automatisch/stufenlos) und Getriebemodell (z.
B.
Drehmoment, Anzahl der Gänge, Anzahl der Kupplungen usw.)
d)Anzahl der Antriebsachsen.“;
12) Nummer 4.1.4 erhält folgende Fassung: „4.1.4.
Die Häufigkeit der Produktprüfung durch den Hersteller ist auf eine Risikobewertungsmethode gemäß der internationalen Norm ISO 31000: 2018 – Risikomanagement – Grundsätze und Leitlinien zu stützen; zumindest für Typ 1 beträgt die Mindesthäufigkeit eine Prüfung pro 5 000 hergestellte Fahrzeuge pro COP-Familie oder einmal pro Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt.“;
„4.1.4.
Die Häufigkeit der Produktprüfung durch den Hersteller ist auf eine Risikobewertungsmethode gemäß der internationalen Norm ISO 31000: 2018 – Risikomanagement – Grundsätze und Leitlinien zu stützen; zumindest für Typ 1 beträgt die Mindesthäufigkeit eine Prüfung pro 5 000 hergestellte Fahrzeuge pro COP-Familie oder einmal pro Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt.“;
13) in Nummer 4.1.5 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „Hält die Genehmigungsbehörde das Prüfverfahren des Herstellers für unzulänglich, so sind direkt an Serienfahrzeugen physische Prüfungen gemäß den Nummern 4.2 bis 4.7 vorzunehmen.“;
14) in Nummer 4.1.6 erhält der zweite Satz im ersten Absatz folgende Fassung: „Die Genehmigungsbehörde führt diese physischen Prüfungen und OBD-Prüfungen an Serienfahrzeugen durch, wie in den Nummern 4.2 bis 4.7 beschrieben.“;
15) die Nummern 4.2.1 und 4.2.2 erhalten folgende Fassung: 4.2.1.
Die Prüfung Typ 1 ist an Serienfahrzeugen eines gültigen Mitglieds der COP-Familie, wie in Nummer 4.1.3.1 beschrieben, durchzuführen.
Als Prüfergebnisse gelten die nach Durchführung aller Korrekturen auf der Grundlage dieser Verordnung erzielten Werte.
Die Grenzwerte für die Prüfung der Übereinstimmung hinsichtlich der Schadstoffe sind in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegeben.
In Bezug auf die CO 2-Emissionen gilt als Grenzwert der vom Hersteller für das ausgewählte Fahrzeug festgelegte Wert in Übereinstimmung mit der in Anhang XXI Unteranhang 7 beschriebenen Interpolationsmethodik.
Die Interpolationsberechnung wird von der Genehmigungsbehörde überprüft. 4.2.2.
Aus der COP-Familie wird eine Zufallsstichprobe von drei Fahrzeugen gezogen.
Nachdem die Genehmigungsbehörde die Fahrzeuge ausgewählt hat, darf der Hersteller daran keine Neueinstellung vornehmen.“;
16) Nummer 4.2.2.1 wird gestrichen;
17) unter Nummer 4.2.3 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung: „4.2.3.
Das statistische Verfahren zur Berechnung der Prüfkriterien wird in Anlage 1 beschrieben.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als nicht übereinstimmend, wenn nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für einen oder mehrere Schadstoffe und für die CO 2-Werte die Entscheidung „nicht bestanden“ getroffen wird.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als übereinstimmend, sobald nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für alle Schadstoffe und für die CO 2-Werte die Entscheidung „bestanden“ getroffen wird.“;
„4.2.3.
Das statistische Verfahren zur Berechnung der Prüfkriterien wird in Anlage 1 beschrieben.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als nicht übereinstimmend, wenn nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für einen oder mehrere Schadstoffe und für die CO 2-Werte die Entscheidung „nicht bestanden“ getroffen wird.
Die Produktion gilt hinsichtlich einer COP-Familie als übereinstimmend, sobald nach den Prüfkriterien in Anlage 1 für alle Schadstoffe und für die CO 2-Werte die Entscheidung „bestanden“ getroffen wird.“;
18) Nummer 4.2.4 erhält folgende Fassung: „4.2.4.
Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde können die Prüfungen an einem Fahrzeug der COP-Familie mit höchstens 15 000 km Fahrleistung durchgeführt werden, um gemessene Entwicklungskoeffizienten (EvC) für Schadstoffe/CO 2 für jede COP-Familie festzulegen.
Die Fahrzeuge müssen vom Hersteller eingefahren sein, der keine Veränderungen an ihnen vornehmen darf.“;
„4.2.4.
Auf Antrag des Herstellers und mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde können die Prüfungen an einem Fahrzeug der COP-Familie mit höchstens 15 000 km Fahrleistung durchgeführt werden, um gemessene Entwicklungskoeffizienten (EvC) für Schadstoffe/CO 2 für jede COP-Familie festzulegen.
Die Fahrzeuge müssen vom Hersteller eingefahren sein, der keine Veränderungen an ihnen vornehmen darf.“;
19) in Nummer 4.2.4.1 Buchstabe c erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „c) die anderen Fahrzeuge der COP-Familie sind nicht einzufahren, sondern ihre Emissionen/EC/CO 2 bei null km sind mit dem Entwicklungskoeffizienten des ersten eingefahrenen Fahrzeugs zu multiplizieren.
In diesem Fall sind für die Prüfung gemäß Anlage 1 folgende Werte zu nehmen:“;
„c) die anderen Fahrzeuge der COP-Familie sind nicht einzufahren, sondern ihre Emissionen/EC/CO 2 bei null km sind mit dem Entwicklungskoeffizienten des ersten eingefahrenen Fahrzeugs zu multiplizieren.
In diesem Fall sind für die Prüfung gemäß Anlage 1 folgende Werte zu nehmen:“;
20) Nummer 4.4.3.3 erhält folgende Fassung: „4.4.3.3.
Der gemäß Nummer 4.4.3.2 ermittelte Wert ist mit dem Wert zu vergleichen, der nach Anlage 2 Nummer 2.4 ermittelt wurde.“;
„4.4.3.3.
Der gemäß Nummer 4.4.3.2 ermittelte Wert ist mit dem Wert zu vergleichen, der nach Anlage 2 Nummer 2.4 ermittelt wurde.“;
21) Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, mit dem die Anforderungen für die Übereinstimmung der Produktion bei der Prüfung Typ 1 hinsichtlich Schadstoffen/CO 2 einschließlich der Anforderungen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb, und die Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung überprüft werden.“ b) in Nummer 2 erhält der erste Absatz folgende Fassung: „An mindestens drei Fahrzeugen sind Messungen der in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Schadstoffe und der CO 2-Emissionen vorzunehmen; diese Zahl ist anschließend zu erhöhen, bis eine Entscheidung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ erzielt wird.
Die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung ist für jede der Prüfungen N zu bestimmen.“; c) in Nummer 3 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text „A × L – VAR/L ≤ X < A × tests L – ((N – 3)/13) × VAR/L “ folgende Fassung: „A × L – VAR/L ≤ X ≤ A × tests L – ((N – 3)/13) × VAR/L “; d) in Nummer 4 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text „A – VAR ≤ X < A – ((tests N – 3)/13) × VAR “ folgende Fassung: „A – VAR ≤ X ≤ A – ((tests N – 3)/13) × VAR “; e) in Nummer 4 wird der letzte Absatz gestrichen; f) folgende Nummer 5 wird angefügt: „5.
Für Fahrzeuge im Sinne des Artikel 4a ist die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung wie folgt zu berechnen: x i,OBFCM = für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.
Die Typgenehmigungsbehörde führt eine Liste der ermittelten Genauigkeitswerte für jede geprüfte COP-Familie.“;
a)Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, mit dem die Anforderungen für die Übereinstimmung der Produktion bei der Prüfung Typ 1 hinsichtlich Schadstoffen/CO 2 einschließlich der Anforderungen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb, und die Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung überprüft werden.“
„1.
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, mit dem die Anforderungen für die Übereinstimmung der Produktion bei der Prüfung Typ 1 hinsichtlich Schadstoffen/CO 2 einschließlich der Anforderungen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb, und die Überwachung der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung überprüft werden.“
b)in Nummer 2 erhält der erste Absatz folgende Fassung: „An mindestens drei Fahrzeugen sind Messungen der in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Schadstoffe und der CO 2-Emissionen vorzunehmen; diese Zahl ist anschließend zu erhöhen, bis eine Entscheidung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ erzielt wird.
Die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung ist für jede der Prüfungen N zu bestimmen.“;
c)in Nummer 3 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text „A × L – VAR/L ≤ X < A × tests L – ((N – 3)/13) × VAR/L “ folgende Fassung: „A × L – VAR/L ≤ X ≤ A × tests L – ((N – 3)/13) × VAR/L “;
d)in Nummer 4 Ziffer iii, nach dem einleitenden Teil, erhält der Text „A – VAR ≤ X < A – ((tests N – 3)/13) × VAR “ folgende Fassung: „A – VAR ≤ X ≤ A – ((tests N – 3)/13) × VAR “;
e)in Nummer 4 wird der letzte Absatz gestrichen;
f)folgende Nummer 5 wird angefügt: „5.
Für Fahrzeuge im Sinne des Artikel 4a ist die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung wie folgt zu berechnen: x i,OBFCM = für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.
Die Typgenehmigungsbehörde führt eine Liste der ermittelten Genauigkeitswerte für jede geprüfte COP-Familie.“;
„5.
Für Fahrzeuge im Sinne des Artikel 4a ist die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung wie folgt zu berechnen: x i,OBFCM = für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.
Die Typgenehmigungsbehörde führt eine Liste der ermittelten Genauigkeitswerte für jede geprüfte COP-Familie.“;
x i,OBFCM = für jede einzelne Prüfung i gemäß den Formeln in Anhang XXII Nummer 4.2 berechnete Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung.
23) Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) in Nummer 1.2 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3“; b) in Nummer 2.3 erhalten die Worte „Anhang XXI Absatz 4.1.1“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1“; c) in Nummer 2.4 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3“;
a)in Nummer 1.2 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3“;
b)in Nummer 2.3 erhalten die Worte „Anhang XXI Absatz 4.1.1“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1“;
c)in Nummer 2.4 erhalten die Worte „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.1.2.3“ die Fassung „Anhang XXI Unteranhang 6 Absatz 1.2.3“;
24) Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) die folgenden Nummern 0.2.2.1. bis 0.2.3.9. werden eingefügt: 0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf.
Bereich eingeben): Masse des endgültigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (in kg) … Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm 2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm 2): … 0.2.3.
Kennungen: 0.2.3.1.
Kennung der Interpolationsfamilie: … 0.2.3.2.
Kennung der ATCT-Familie: … 0.2.3.3.
Kennung der PEMS-Familie: … 0.2.3.4.
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: 0.2.3.4.1.
Fahrwiderstandsfamilie VH: … 0.2.3.4.2.
Fahrwiderstandsfamilie VL: … 0.2.3.4.3.
Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: … 0.2.3.5.
Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: … 0.2.3.6.
Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: … 0.2.3.7.
Kennung der Verdunstungsprüffamilie: … 0.2.3.8.
Kennung der OBD-Familie: … 0.2.3.9.
Kennung weitere Familie: …“; b) Nummer 2.6. b) wird gestrichen. c) die folgende Nummer 2.6.3. wird eingefügt: „2.6.3.
Rotationsmasse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …“; d) Nummer 3.2.2.1. erhält folgende Fassung: „3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff ( 1), (6)“; e) Nummer 3.2.12.2.5.5 erhält folgende Fassung: erhält folgende Fassung: „3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …“; f) die folgenden Nummern 3.2.12.2.5.5.1. bis 3.2.12.2.5.5.5. werden eingefügt: 3.2.12.2.5.5.1.
Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: … 3.2.12.2.5.5.2.
Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: … 3.2.12.2.5.5.3.
Versiegeltes Tanksystem: ja/nein 3.2.12.2.5.5.4.
Beschreibung der Einstellung des Entlastungsventils am Kraftstofftank (Lufteinlass und Druckentlastung): … 3.2.12.2.5.5.5.
Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …“; g) Nummer 3.2.12.2.5.6. erhält folgende Fassung: „3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …“; h) folgende Nummer 3.2.12.2.5.7. wird eingefügt: „3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor: …“; i) folgende Nummer 3.2.12.2.12. wird eingefügt: „3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein ( 1)“; j) Nummer 3.2.19.4.1. wird gestrichen; k) Nummer 3.2.20 erhält folgende Fassung: „3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung“; l) Nummer 3.2.20.2. erhält folgende Fassung: „3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein ( 1)“; m) folgende Nummern 3.2.20.2.5., 3.2.20.2.5.1., 3.2.20.2.5.2., 3.2.20.2.5.3. und 3.2.20.2.6. werden eingefügt: 3.2.20.2.5.
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.5.1.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, t soak_ATCT (in Stunden): … 3.2.20.2.5.2.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: … 3.2.20.2.6.
Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein ( 1)“; n) folgende Nummer 3.3 wird eingefügt: „3.3.
Elektrische Maschine 3.3.1.
Typ (Wicklung, Erregung): … 3.3.1.1.
Größte Stundenleistung: … kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.1.1.
Höchste Nutzleistung (a) … kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.1.2.
Höchste 30-Minuten-Leistung (a)… kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.2.
Betriebsspannung:… V 3.3.2.
REESS 3.3.2.1.
Anzahl der Zellen: … 3.3.2.2.
Masse: … kg 3.3.2.3.
Kapazität: … Ah (Amperestunden) 3.3.2.4.
Position: …“; o) die Nummern 3.5.7.1 und 3.5.7.1.1 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.1.
Parameter des Prüffahrzeugs Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte Art des Fahrzeugaufbaus — Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) — — Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße: Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messung — Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung — Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) — — — Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie — — Prüfmasse des Fahrzeugs (kg) Fahrwiderstandskoeffizienten f 0 (N) f 1 (N/(km/h)) f 2 (N/(km/h)2) Querschnittsfläche m 2 (0,000 m2) — — — Energiebedarf des Zyklus (J) 3.5.7.1.1.
Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …“; p) die Nummern 3.5.7.1.1.1 bis 3.5.7.1.3.2.3 werden gestrichen; q) die Nummern 3.5.7.2.1 bis 3.5.7.2.1.2.0 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.1.
CO 2-Emissionsmenge bei ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV 3.5.7.2.1.0.
Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der Interpolationsfamilie 3.5.7.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.1.1.0.
Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ): … g/km 3.5.7.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.1.2.0.
Fahrzeug, niedriger Wert (NEFZ): … g/km 3.5.7.2.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.1.3.0.
Fahrzeug, mittlerer Wert (NEFZ): … g/km“; r) die Nummern 3.5.7.2.2 bis 3.5.7.2.2.3.0 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei OVC-HEV 3.5.7.2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km 3.5.7.2.2.1.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ, Bedingung B): g/km 3.5.7.2.2.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): g/km 3.5.7.2.2.2.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km 3.5.7.2.2.3.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): g/km 3.5.7.2.2.3.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km“; s) Nummern 3.5.7.2.3. bis 3.5.7.2.3.3.0. erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.3.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung und gewichtete CO2-Emissionsmenge für OVC-HEV 3.5.7.2.3.1.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.3.1.0.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ Bedingung A): … g/km 3.5.7.2.3.2.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.3.2.0.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km 3.5.7.2.3.3.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug M, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.3.3.0.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km“; t) folgende Nummer 3.5.7.2.3.4. wird hinzugefügt: „3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie“; u) Nummer 3.5.7.4.3. wird gestrichen; v) Nummer 3.5.8.3. erhält folgende Fassung: „3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w 1) Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation (w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungsfaktor (UF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5 xxxx/201x Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (NEFZ) (g/km)(w5) Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)“ w) die folgende Nummer 3.8.5. wird eingefügt: „3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W…“; x) die Nummern 4.5.1.1., 4.5.1.2. und 4.5.1.3. werden gestrichen; y) in Nummer 4.6. wird das Wort „Rückwärtsgang“ am Ende der ersten Tabellenspalte gestrichen; z) die folgenden Nummern 4.6.1. bis 4.6.1.7.1. werden eingefügt: „4.6.1.
Gangwechsel 4.6.1.1.
Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein ( 1) 4.6.1.2. n _95_high für jeden Gang: … min– 1 4.6.1.3. n min_drive 4.6.1.3.1. 1.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.2. 1.
Gang in den 2.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.3. 2.
Gang bis zum Stillstand: … min – 1 4.6.1.3.4. 2.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.5. 3.
Gang und höher: … min – 1 4.6.1.4. n _min_drive_set bei Phasen mit Beschleunigung/konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up): … min– 1 4.6.1.5. n _min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down): 4.6.1.6.
Anfangszeitraum 4.6.1.6.1. t _start_phase: … s 4.6.1.6.2. n _min_drive_start: … min– 1 4.6.1.6.3. n _min_drive_up_start: … min– 1 4.6.1.7.
ASM-Einsatz: ja/nein ( 1) 4.6.1.7.1.
ASM-Werte: …“; aa) folgende Nummer 4.12. wird eingefügt: „4.12.
Getriebeschmiermittel: …W…“; ab) die Nummern 9.10.3. und 9.10.3.1. werden gestrichen; ac) die folgenden Nummern 12.8. bis 12.8.3.2. werden eingefügt: „12.8.
Geräte oder Systeme mit vom Fahrer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO 2-Emissionen und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1) 12.8.1.
Prüfung bei Ladungserhaltung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.1.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.1.2.
Ungünstigste Betriebsart: … 12.8.2.
Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.2.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.2.2.
Ungünstigste Betriebsart: … 12.8.3.
Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.3.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.3.2.
Ungünstigste Betriebsart: …“; ad) in Anlage 3 wird die „ Anlage zum Beschreibungsbogen“ gestrichen;
a)die folgenden Nummern 0.2.2.1. bis 0.2.3.9. werden eingefügt: 0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf.
Bereich eingeben): Masse des endgültigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (in kg) … Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm 2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm 2): … 0.2.3.
Kennungen: 0.2.3.1.
Kennung der Interpolationsfamilie: … 0.2.3.2.
Kennung der ATCT-Familie: … 0.2.3.3.
Kennung der PEMS-Familie: … 0.2.3.4.
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: 0.2.3.4.1.
Fahrwiderstandsfamilie VH: … 0.2.3.4.2.
Fahrwiderstandsfamilie VL: … 0.2.3.4.3.
Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: … 0.2.3.5.
Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: … 0.2.3.6.
Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: … 0.2.3.7.
Kennung der Verdunstungsprüffamilie: … 0.2.3.8.
Kennung der OBD-Familie: … 0.2.3.9.
Kennung weitere Familie: …“;
b)Nummer 2.6. b) wird gestrichen.
c)die folgende Nummer 2.6.3. wird eingefügt: „2.6.3.
Rotationsmasse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …“;
„2.6.3.
Rotationsmasse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …“;
d)Nummer 3.2.2.1. erhält folgende Fassung: „3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff ( 1), (6)“;
„3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff ( 1), (6)“;
e)Nummer 3.2.12.2.5.5 erhält folgende Fassung: erhält folgende Fassung: „3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …“;
„3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …“;
f)die folgenden Nummern 3.2.12.2.5.5.1. bis 3.2.12.2.5.5.5. werden eingefügt: 3.2.12.2.5.5.1.
Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: … 3.2.12.2.5.5.2.
Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: … 3.2.12.2.5.5.3.
Versiegeltes Tanksystem: ja/nein 3.2.12.2.5.5.4.
Beschreibung der Einstellung des Entlastungsventils am Kraftstofftank (Lufteinlass und Druckentlastung): … 3.2.12.2.5.5.5.
Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …“;
g)Nummer 3.2.12.2.5.6. erhält folgende Fassung: „3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …“;
„3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …“;
h)folgende Nummer 3.2.12.2.5.7. wird eingefügt: „3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor: …“;
„3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor: …“;
i)folgende Nummer 3.2.12.2.12. wird eingefügt: „3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein ( 1)“;
„3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein ( 1)“;
j)Nummer 3.2.19.4.1. wird gestrichen;
k)Nummer 3.2.20 erhält folgende Fassung: „3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung“;
„3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung“;
l)Nummer 3.2.20.2. erhält folgende Fassung: „3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein ( 1)“;
„3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein ( 1)“;
m)folgende Nummern 3.2.20.2.5., 3.2.20.2.5.1., 3.2.20.2.5.2., 3.2.20.2.5.3. und 3.2.20.2.6. werden eingefügt: 3.2.20.2.5.
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.5.1.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, t soak_ATCT (in Stunden): … 3.2.20.2.5.2.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: … 3.2.20.2.6.
Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein ( 1)“;
n)folgende Nummer 3.3 wird eingefügt: „3.3.
Elektrische Maschine 3.3.1.
Typ (Wicklung, Erregung): … 3.3.1.1.
Größte Stundenleistung: … kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.1.1.
Höchste Nutzleistung (a) … kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.1.2.
Höchste 30-Minuten-Leistung (a)… kW (nach Angabe des Herstellers) 3.3.1.2.
Betriebsspannung:… V 3.3.2.
REESS 3.3.2.1.
Anzahl der Zellen: … 3.3.2.2.
Masse: … kg 3.3.2.3.
Kapazität: … Ah (Amperestunden) 3.3.2.4.
Position: …“;
o)die Nummern 3.5.7.1 und 3.5.7.1.1 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.1.
Parameter des Prüffahrzeugs Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte Art des Fahrzeugaufbaus — Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) — — Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße: Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messung — Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung — Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) — — — Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie — — Prüfmasse des Fahrzeugs (kg) Fahrwiderstandskoeffizienten f 0 (N) f 1 (N/(km/h)) f 2 (N/(km/h)2) Querschnittsfläche m 2 (0,000 m2) — — — Energiebedarf des Zyklus (J) 3.5.7.1.1.
Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …“;
Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte
Art des Fahrzeugaufbaus —
Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) — —
Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße:
Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messung —
Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung —
Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t)
Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung
Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) — — —
Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie — —
Prüfmasse des Fahrzeugs (kg)
Fahrwiderstandskoeffizienten
f 0 (N)
f 1 (N/(km/h))
f 2 (N/(km/h)2)
Querschnittsfläche m 2 (0,000 m2) — — —
Energiebedarf des Zyklus (J)
p)die Nummern 3.5.7.1.1.1 bis 3.5.7.1.3.2.3 werden gestrichen;
q)die Nummern 3.5.7.2.1 bis 3.5.7.2.1.2.0 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.1.
CO 2-Emissionsmenge bei ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV 3.5.7.2.1.0.
Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der Interpolationsfamilie 3.5.7.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.1.1.0.
Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ): … g/km 3.5.7.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.1.2.0.
Fahrzeug, niedriger Wert (NEFZ): … g/km 3.5.7.2.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.1.3.0.
Fahrzeug, mittlerer Wert (NEFZ): … g/km“;
r)die Nummern 3.5.7.2.2 bis 3.5.7.2.2.3.0 erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei OVC-HEV 3.5.7.2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km 3.5.7.2.2.1.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ, Bedingung B): g/km 3.5.7.2.2.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): g/km 3.5.7.2.2.2.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km 3.5.7.2.2.3.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls): g/km 3.5.7.2.2.3.0.
Kombinierte CO 2-Emissionsmasse, Fahrzeug, mittlerer Wert (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung B): g/km“;
s)Nummern 3.5.7.2.3. bis 3.5.7.2.3.3.0. erhalten folgende Fassung: „3.5.7.2.3.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung und gewichtete CO2-Emissionsmenge für OVC-HEV 3.5.7.2.3.1.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.3.1.0.
CO 2-Emissionsmenge bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ Bedingung A): … g/km 3.5.7.2.3.2.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.3.2.0.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, niedriger Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km 3.5.7.2.3.3.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug M, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls): … g/km 3.5.7.2.3.3.0.
CO 2-Emissionsmenge von Fahrzeug, mittlerer Wert, bei Entladung (gegebenenfalls) (NEFZ Bedingung A): … g/km“;
t)folgende Nummer 3.5.7.2.3.4. wird hinzugefügt: „3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie“;
„3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie“;
u)Nummer 3.5.7.4.3. wird gestrichen;
v)Nummer 3.5.8.3. erhält folgende Fassung: „3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w 1) Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation (w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungsfaktor (UF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5 xxxx/201x Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (NEFZ) (g/km)(w5) Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)“
„3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w 1)
Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation (w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungsfaktor (UF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5
1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km)
2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km)
3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4)
4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1
5.
Nutzungsfaktor (UF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird
xxxx/201x
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (NEFZ) (g/km)(w5) Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)“
w)die folgende Nummer 3.8.5. wird eingefügt: „3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W…“;
„3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W…“;
x)die Nummern 4.5.1.1., 4.5.1.2. und 4.5.1.3. werden gestrichen;
y)in Nummer 4.6. wird das Wort „Rückwärtsgang“ am Ende der ersten Tabellenspalte gestrichen;
z)die folgenden Nummern 4.6.1. bis 4.6.1.7.1. werden eingefügt: „4.6.1.
Gangwechsel 4.6.1.1.
Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein ( 1) 4.6.1.2. n _95_high für jeden Gang: … min– 1 4.6.1.3. n min_drive 4.6.1.3.1. 1.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.2. 1.
Gang in den 2.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.3. 2.
Gang bis zum Stillstand: … min – 1 4.6.1.3.4. 2.
Gang: … min – 1 4.6.1.3.5. 3.
Gang und höher: … min – 1 4.6.1.4. n _min_drive_set bei Phasen mit Beschleunigung/konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up): … min– 1 4.6.1.5. n _min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down): 4.6.1.6.
Anfangszeitraum 4.6.1.6.1. t _start_phase: … s 4.6.1.6.2. n _min_drive_start: … min– 1 4.6.1.6.3. n _min_drive_up_start: … min– 1 4.6.1.7.
ASM-Einsatz: ja/nein ( 1) 4.6.1.7.1.
ASM-Werte: …“;
aa)folgende Nummer 4.12. wird eingefügt: „4.12.
Getriebeschmiermittel: …W…“;
„4.12.
Getriebeschmiermittel: …W…“;
ab)die Nummern 9.10.3. und 9.10.3.1. werden gestrichen;
ac)die folgenden Nummern 12.8. bis 12.8.3.2. werden eingefügt: „12.8.
Geräte oder Systeme mit vom Fahrer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO 2-Emissionen und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1) 12.8.1.
Prüfung bei Ladungserhaltung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.1.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.1.2.
Ungünstigste Betriebsart: … 12.8.2.
Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.2.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.2.2.
Ungünstigste Betriebsart: … 12.8.3.
Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.8.3.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.8.3.2.
Ungünstigste Betriebsart: …“;
ad)in Anlage 3 wird die „ Anlage zum Beschreibungsbogen“ gestrichen;
23) Anlage 3a wird wie folgt geändert: a) Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), unter anderem eine Risikobewertung mit einer Einschätzung des Risikos mit und ohne AES, und Informationen zu Folgendem: i) warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten; ii) ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen; iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden; iv) ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;“; b) folgende Absätze 2 und 3 werden hinzugefügt: „Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten.
Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen, ergänzenden Informationen beigefügt werden.
Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen.
Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein.
Die neue AES-Fassung wird von der Typgenehmigungsbehörde geprüft und gebilligt.
Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen: Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr.
YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Teile Absatz Ziffer Erläuterung Einleitung Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen Tabelle mit den beigefügten Dokumenten Liste mit allen beigefügten Dokumenten Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind) Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, … 1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Stellgliedern, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors 1.3 Auslesung der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät 2 Standard-Emissionsstrategien 2.x BES x Beschreibung der Strategie x 2.y BES y Beschreibung der Strategie y 3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES) 3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z.
B.
Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.) 3.x AES x 3.x.1 AES-Begründung 3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung 3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter 3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen 3.y AES y 3.y.1 3.y.2 usw. 100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Referenz zur technischen Hilfe, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jeder Steuereinheit (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend) Beigefügte Dokumente Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls) Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. yyy Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs/Datum der Prüfungen, Emissions-/CO2-Belastungen mit/ohne AES-Aktivierung“;
a)Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), unter anderem eine Risikobewertung mit einer Einschätzung des Risikos mit und ohne AES, und Informationen zu Folgendem: i) warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten; ii) ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen; iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden; iv) ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;“;
„d) ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), unter anderem eine Risikobewertung mit einer Einschätzung des Risikos mit und ohne AES, und Informationen zu Folgendem: i) warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten; ii) ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen; iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden; iv) ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;“;
i)warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
ii)ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
iv)ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;“;
b)folgende Absätze 2 und 3 werden hinzugefügt: „Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten.
Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen, ergänzenden Informationen beigefügt werden.
Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen.
Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein.
Die neue AES-Fassung wird von der Typgenehmigungsbehörde geprüft und gebilligt.
Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen: Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr.
YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Teile Absatz Ziffer Erläuterung Einleitung Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen Tabelle mit den beigefügten Dokumenten Liste mit allen beigefügten Dokumenten Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind) Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, … 1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Stellgliedern, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors 1.3 Auslesung der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät 2 Standard-Emissionsstrategien 2.x BES x Beschreibung der Strategie x 2.y BES y Beschreibung der Strategie y 3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES) 3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z.
B.
Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.) 3.x AES x 3.x.1 AES-Begründung 3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung 3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter 3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen 3.y AES y 3.y.1 3.y.2 usw. 100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Referenz zur technischen Hilfe, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jeder Steuereinheit (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend) Beigefügte Dokumente Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls) Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. yyy Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs/Datum der Prüfungen, Emissions-/CO2-Belastungen mit/ohne AES-Aktivierung“;
Teile Absatz Ziffer Erläuterung
Einleitung Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen
Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion
Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen
Tabelle mit den beigefügten Dokumenten Liste mit allen beigefügten Dokumenten
Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind)
Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift
Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, …
1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Stellgliedern, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors
1.3 Auslesung der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät
2 Standard-Emissionsstrategien
2.x BES x Beschreibung der Strategie x
2.y BES y Beschreibung der Strategie y
3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z.
B.
Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.)
3.x AES x 3.x.1 AES-Begründung 3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung 3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter 3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen
3.x.1 AES-Begründung
3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen
3.y AES y 3.y.1 3.y.2 usw.
100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Referenz zur technischen Hilfe, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jeder Steuereinheit (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend)
Beigefügte Dokumente Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls)
Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. yyy
Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs/Datum der Prüfungen, Emissions-/CO2-Belastungen mit/ohne AES-Aktivierung“;
24) die folgende Anlage 3b wird eingefügt: “. „Anlage 3b Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES) Die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie durch die Typgenehmigungsbehörde muss mindestens die folgenden Überprüfungen beinhalten: 1) Die Erhöhung der Emissionen infolge der AES muss so gering wie möglich gehalten werden.
(a) Der Anstieg der Gesamtemissionen bei der Verwendung eines AES muss bei normaler Nutzung und Lebensdauer des Fahrzeugs stets so gering wie möglich gehalten werden.
(b) Wenn eine Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Bewertung der AES eine verbesserte Emissionsminderung ermöglichen würde, so ist diese ohne unbegründete Modulation zu verwenden. 2) Wenn das Risiko eines plötzlichen und irreparablen Schadens am Antriebsenergiewandler und am Antriebsstrang, so wie in der gemeinsamen Entschließung Nr. 2 (M.R.2) der UNECE-Übereinkommen von 1958 und 1998 über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen ( definiert, als Begründung für eine AES verwendet wird, dann ist dies angemessen mindestens anhand der folgenden Informationen nachzuweisen und zu dokumentieren:6) (a) Der Nachweis des katastrophalen (d. h. plötzlichen und irreparablen) Motorschadens ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES dieses Risiko beseitigt oder mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
(c) Die Dauerhaltbarkeit und der langfristige Schutz des Motors oder von Bauteilen des Emissionsminderungssystems vor Verschleiß und Fehlfunktionen gelten nicht als zulässige Begründung für eine Ausnahme vom Verbot von Abschalteinrichtungen. 3) Mit einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum eine AES für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist: (a) Der Nachweis eines erhöhten Risikos für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs sollte vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, geliefert werden.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES das Sicherheitsrisiko mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden. 4) In einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum die Verwendung einer AES während des Motorstarts notwendig ist: (a) Der Nachweis der Notwendigkeit einer AES während des Motorstarts ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES eine verbesserte Emissionsminderung während des Motorstarts ermöglichen würde, ist diese soweit technisch irgend möglich zu verwenden.
1) Die Erhöhung der Emissionen infolge der AES muss so gering wie möglich gehalten werden.
(a) Der Anstieg der Gesamtemissionen bei der Verwendung eines AES muss bei normaler Nutzung und Lebensdauer des Fahrzeugs stets so gering wie möglich gehalten werden.
(b) Wenn eine Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Bewertung der AES eine verbesserte Emissionsminderung ermöglichen würde, so ist diese ohne unbegründete Modulation zu verwenden.
(a) Der Anstieg der Gesamtemissionen bei der Verwendung eines AES muss bei normaler Nutzung und Lebensdauer des Fahrzeugs stets so gering wie möglich gehalten werden.
(b) Wenn eine Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Bewertung der AES eine verbesserte Emissionsminderung ermöglichen würde, so ist diese ohne unbegründete Modulation zu verwenden.
2) Wenn das Risiko eines plötzlichen und irreparablen Schadens am Antriebsenergiewandler und am Antriebsstrang, so wie in der gemeinsamen Entschließung Nr. 2 (M.R.2) der UNECE-Übereinkommen von 1958 und 1998 über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen ( definiert, als Begründung für eine AES verwendet wird, dann ist dies angemessen mindestens anhand der folgenden Informationen nachzuweisen und zu dokumentieren:6) (a) Der Nachweis des katastrophalen (d. h. plötzlichen und irreparablen) Motorschadens ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES dieses Risiko beseitigt oder mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
(c) Die Dauerhaltbarkeit und der langfristige Schutz des Motors oder von Bauteilen des Emissionsminderungssystems vor Verschleiß und Fehlfunktionen gelten nicht als zulässige Begründung für eine Ausnahme vom Verbot von Abschalteinrichtungen.
(a) Der Nachweis des katastrophalen (d. h. plötzlichen und irreparablen) Motorschadens ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES dieses Risiko beseitigt oder mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
(c) Die Dauerhaltbarkeit und der langfristige Schutz des Motors oder von Bauteilen des Emissionsminderungssystems vor Verschleiß und Fehlfunktionen gelten nicht als zulässige Begründung für eine Ausnahme vom Verbot von Abschalteinrichtungen.
3) Mit einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum eine AES für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist: (a) Der Nachweis eines erhöhten Risikos für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs sollte vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, geliefert werden.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES das Sicherheitsrisiko mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
(a) Der Nachweis eines erhöhten Risikos für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs sollte vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, geliefert werden.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES das Sicherheitsrisiko mindert, ist diese soweit technisch irgend möglich (d. h. ohne unbegründete Modulation) zu verwenden.
4) In einer angemessenen technischen Beschreibung ist zu dokumentieren, warum die Verwendung einer AES während des Motorstarts notwendig ist: (a) Der Nachweis der Notwendigkeit einer AES während des Motorstarts ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES eine verbesserte Emissionsminderung während des Motorstarts ermöglichen würde, ist diese soweit technisch irgend möglich zu verwenden.
(a) Der Nachweis der Notwendigkeit einer AES während des Motorstarts ist vom Hersteller zusammen mit einer Risikobewertung, welche eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere möglicher Folgen sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Prüfungen einschließt, zu liefern.
(b) Wenn eine andere Technologie oder Konstruktion auf dem Markt verfügbar ist, die zum Zeitpunkt der Verwendung der AES eine verbesserte Emissionsminderung während des Motorstarts ermöglichen würde, ist diese soweit technisch irgend möglich zu verwenden.
25) Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) im Muster des EG-Typgenehmigungsbogens wird in Abschnitt I die folgende Nummer 0.4.2 eingefügt: „0.4.2.
Basisfahrzeug ( 5a) (1): ja/nein (1)“; b) der Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen wird wie folgt geändert: i) Nummer 0 erhält folgende Fassung: „0.
Kennung der Interpolationsfamilie im Sinne von Nummer 5.0 Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 0.1.
Kennung: … 0.2.
Kennung des Basisfahrzeugs ( 5a) (1): …“; ii) die Nummern 1.1, 1.2 und 1.3 erhalten folgende Fassung: 1.1.
Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand: VL ( 1): … VH: … 1.2.
Höchstmasse: VL ( 1): … VH: … 1.3.
Bezugsmasse: VL ( 1): … VH: …“; iii) Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „2.1.
Prüfergebnisse Auspuffemissionen Emissionsklasse: … Prüfergebnisse Typ 1, falls zutreffend Typgenehmigungsnummer, falls nicht Stammfahrzeug ( 1): … Prüfung 1 Ergebnisse Typ 1 CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 8) (9) Ki × ( 8) (10) ( 11) Ki + ( 8) (10) ( 11) Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) ( 9) ( 12) DF (+) ( 8) (10) DF (×) ( 8) (10) Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF ( 13) Grenzwert Prüfung 2 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 2 wiederholen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 3 wiederholen.
Prüfung 1, Prüfung 2 (falls zutreffend) und Prüfung 3 (falls zutreffend) für VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) wiederholen.
ATCT-Prüfung CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert ATCT (14°C) M CO2,Treg Typ 1 (23°C) M CO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) Ergebnis der ATCT-Prüfung CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 7) ( 8) Grenzwerte Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) für das Bezugsfahrzeug: … Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s): … Lage des Temperaturfühlers: … Kennung der ATCT-Familie: … Typ 2: (einschließlich der für die Verkehrssicherheitsprüfung benötigten Daten) Prüfung CO-Wert (% vol) Lambdawert ( 1) Motordrehzahl (min – 1) Motoröltemperatur (°C) Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl keine Angabe Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl Typ 3: … Typ 4: … g/Prüfung Prüfverfahren gemäß: Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] / der Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] / Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 [2 Tage WLTP] ( 1).
Typ 5: — Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine ( 1) — Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt ( 1) — Werte angeben: … — Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Typ 6 CO (g/km) THC (g/km) Messwert Grenzwert“ iv) Nummer 2.5.1 erhält folgende Fassung: „2.5.1.
Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug“; v) folgende Nummer 2.5.1.0 wird eingefügt: „2.5.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“; vi) die Nummern 2.5.1.1.3 und 2.5.1.1.4 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.1.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9 der Verordnung (EU) 2017/1151) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.1.1.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,H / FCc,H“ vii) die Nummern 2.5.1.2 bis 2.5.1.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.2.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.2.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L 2.5.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) für NOVC-HEV (gegebenenfalls)“; viii) die folgenden Nummern 2.5.1.3.1 bis 2.5.1.3.4 werden eingefügt: „2.5.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.3.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L“ ix) Nummer 2.5.1.3.1 wird gestrichen; x) die folgenden Nummern 2.5.1.4 und 2.5.1.4.1 werden eingefügt: 2.5.1.4.
Bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem System mit periodischer Regeneration nach Artikel 2 Nummer 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 durch den Ki-Faktor zu korrigieren. 2.5.1.4.1.
Angaben zur Regenerierungsstrategie für CO 2-Emissionen und Kraftstoff D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: … Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Kombiniert Ki (additiv/multiplikativ) ( 1) Werte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch (10) Beim Basisfahrzeug ist 2.5.1 zu wiederholen“; xi) die Nummern 2.5.2.1 bis 2.5.2.1.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.2.1.
Stromverbrauch 2.5.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.2.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.1.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.1.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.1.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.1.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden 2.5.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.2.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.2.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.2.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.2.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.2.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden“; xii) Nummer 2.5.2.2 erhält folgende Fassung: „2.5.2.2.
Reichweite im reinen Elektrobetrieb 2.5.2.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert —“ xiii) die Nummern 2.5.3.1 bis 2.5.3.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.1.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung 2.5.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.3.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.1.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.1.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.1.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.3.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt M CO2,p,M / MCO2,c,M 2.5.3.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,M“ xiv) in Nummer 2.5.3.3 wird folgende Nummer 2.5.3.3.1 eingefügt: „2.5.3.3.1.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“; xv) Nummer 2.5.3.5 erhält folgende Fassung: „2.5.3.5.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,M“ xvi) Nummer 2.5.3.7.1 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.1.
Vollelektrische Reichweite (AER) AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert AER-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte AER“ xvii) Nummer 2.5.3.7.4 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.4.
Reichweite bei Entladung R CDC R CDC (km) Prüfung Kombiniert R CDC-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte R CDC“ xviii) die Nummern 2.5.3.8.2 und 2.5.3.8.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.8.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung EC AC,CD (kombiniert) EC AC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,CD-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,CD 2.5.3.8.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch EC AC, weighted (kombiniert) EC AC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,weighted-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,weighted Beim Basisfahrzeug ist 2.5.3 zu wiederholen“; xix) die folgende Nummer 2.5.4 wird eingefügt: „2.5.4.
Brennstoffzellenfahrzeuge Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Endwerte FC c Beim Basisfahrzeug ist 2.5.4 zu wiederholen“; xx) die folgende Nummer 2.5.5 wird eingefügt: „2.5.5.
Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …“; xxi) Erläuterungen wird folgende Fußnote 5a eingefügt: „( 5a) gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG“; c) die Anlage zum Beiblatt des Typgenehmigungsbogens erhält folgende Fassung: i) die Überschrift von Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
Bestimmung der CO 2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153“; ii) Nummer 2.1.1 erhält folgende Fassung: „2.1.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_H,test“; iii) folgende Nummern 2.1.2 und 2.1.2.1 werden eingefügt: „2.1.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.1.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_H,test,condition A M CO2,NEDC_H,test,condition B M CO2,NEDC_H,test,weighted“ iv) Nummer 2.2.1 erhält folgende Fassung: „2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_L,test“; v) folgende Nummern 2.2.2 und 2.2.2.1 werden eingefügt: „2.2.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_L,test,condition A M CO2,NEDC_L,test,condition B M CO2,NEDC_L,test,weighted'“; vi) die Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3.
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt) Abweichungsfaktor (falls zutreffend) Prüffaktor (falls zutreffend) „1“ oder „0“ Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153)“; vii) die folgenden Nummern 4 bis 4.2.3 werden eingefügt: „4.
NEFZ-Endwerte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch 4.1.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) Stadt Außerorts Kombiniert CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,NEDC_L, final M CO2,NEDC_H, final Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FC NEDC_L, final FC NEDC_H, final 4.2.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) 4.2.1.
CO 2-Emissionen (g/km): siehe die Nummern 2.1.2.1 und 2.2.2.1 4.2.2.
Stromverbrauch (Wh/km): siehe die Nummern 2.1.2.2 und 2.2.2.2 4.2.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FC NEDC_L,test,condition A FC NEDC_L,test,condition B FC NEDC_L,test,weighted“
a)im Muster des EG-Typgenehmigungsbogens wird in Abschnitt I die folgende Nummer 0.4.2 eingefügt: „0.4.2.
Basisfahrzeug ( 5a) (1): ja/nein (1)“;
„0.4.2.
Basisfahrzeug ( 5a) (1): ja/nein (1)“;
b)der Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen wird wie folgt geändert: i) Nummer 0 erhält folgende Fassung: „0.
Kennung der Interpolationsfamilie im Sinne von Nummer 5.0 Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 0.1.
Kennung: … 0.2.
Kennung des Basisfahrzeugs ( 5a) (1): …“; ii) die Nummern 1.1, 1.2 und 1.3 erhalten folgende Fassung: 1.1.
Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand: VL ( 1): … VH: … 1.2.
Höchstmasse: VL ( 1): … VH: … 1.3.
Bezugsmasse: VL ( 1): … VH: …“; iii) Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „2.1.
Prüfergebnisse Auspuffemissionen Emissionsklasse: … Prüfergebnisse Typ 1, falls zutreffend Typgenehmigungsnummer, falls nicht Stammfahrzeug ( 1): … Prüfung 1 Ergebnisse Typ 1 CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 8) (9) Ki × ( 8) (10) ( 11) Ki + ( 8) (10) ( 11) Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) ( 9) ( 12) DF (+) ( 8) (10) DF (×) ( 8) (10) Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF ( 13) Grenzwert Prüfung 2 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 2 wiederholen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 3 wiederholen.
Prüfung 1, Prüfung 2 (falls zutreffend) und Prüfung 3 (falls zutreffend) für VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) wiederholen.
ATCT-Prüfung CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert ATCT (14°C) M CO2,Treg Typ 1 (23°C) M CO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) Ergebnis der ATCT-Prüfung CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 7) ( 8) Grenzwerte Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) für das Bezugsfahrzeug: … Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s): … Lage des Temperaturfühlers: … Kennung der ATCT-Familie: … Typ 2: (einschließlich der für die Verkehrssicherheitsprüfung benötigten Daten) Prüfung CO-Wert (% vol) Lambdawert ( 1) Motordrehzahl (min – 1) Motoröltemperatur (°C) Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl keine Angabe Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl Typ 3: … Typ 4: … g/Prüfung Prüfverfahren gemäß: Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] / der Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] / Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 [2 Tage WLTP] ( 1).
Typ 5: — Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine ( 1) — Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt ( 1) — Werte angeben: … — Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Typ 6 CO (g/km) THC (g/km) Messwert Grenzwert“ iv) Nummer 2.5.1 erhält folgende Fassung: „2.5.1.
Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug“; v) folgende Nummer 2.5.1.0 wird eingefügt: „2.5.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“; vi) die Nummern 2.5.1.1.3 und 2.5.1.1.4 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.1.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9 der Verordnung (EU) 2017/1151) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.1.1.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,H / FCc,H“ vii) die Nummern 2.5.1.2 bis 2.5.1.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.2.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.2.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L 2.5.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) für NOVC-HEV (gegebenenfalls)“; viii) die folgenden Nummern 2.5.1.3.1 bis 2.5.1.3.4 werden eingefügt: „2.5.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.3.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L“ ix) Nummer 2.5.1.3.1 wird gestrichen; x) die folgenden Nummern 2.5.1.4 und 2.5.1.4.1 werden eingefügt: 2.5.1.4.
Bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem System mit periodischer Regeneration nach Artikel 2 Nummer 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 durch den Ki-Faktor zu korrigieren. 2.5.1.4.1.
Angaben zur Regenerierungsstrategie für CO 2-Emissionen und Kraftstoff D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: … Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Kombiniert Ki (additiv/multiplikativ) ( 1) Werte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch (10) Beim Basisfahrzeug ist 2.5.1 zu wiederholen“; xi) die Nummern 2.5.2.1 bis 2.5.2.1.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.2.1.
Stromverbrauch 2.5.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.2.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.1.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.1.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.1.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.1.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden 2.5.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.2.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.2.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.2.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.2.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.2.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden“; xii) Nummer 2.5.2.2 erhält folgende Fassung: „2.5.2.2.
Reichweite im reinen Elektrobetrieb 2.5.2.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert —“ xiii) die Nummern 2.5.3.1 bis 2.5.3.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.1.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung 2.5.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.3.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.1.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.1.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.1.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.3.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt M CO2,p,M / MCO2,c,M 2.5.3.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,M“ xiv) in Nummer 2.5.3.3 wird folgende Nummer 2.5.3.3.1 eingefügt: „2.5.3.3.1.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“; xv) Nummer 2.5.3.5 erhält folgende Fassung: „2.5.3.5.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,M“ xvi) Nummer 2.5.3.7.1 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.1.
Vollelektrische Reichweite (AER) AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert AER-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte AER“ xvii) Nummer 2.5.3.7.4 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.4.
Reichweite bei Entladung R CDC R CDC (km) Prüfung Kombiniert R CDC-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte R CDC“ xviii) die Nummern 2.5.3.8.2 und 2.5.3.8.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.8.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung EC AC,CD (kombiniert) EC AC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,CD-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,CD 2.5.3.8.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch EC AC, weighted (kombiniert) EC AC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,weighted-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,weighted Beim Basisfahrzeug ist 2.5.3 zu wiederholen“; xix) die folgende Nummer 2.5.4 wird eingefügt: „2.5.4.
Brennstoffzellenfahrzeuge Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Endwerte FC c Beim Basisfahrzeug ist 2.5.4 zu wiederholen“; xx) die folgende Nummer 2.5.5 wird eingefügt: „2.5.5.
Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …“; xxi) Erläuterungen wird folgende Fußnote 5a eingefügt: „( 5a) gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG“;
i)Nummer 0 erhält folgende Fassung: „0.
Kennung der Interpolationsfamilie im Sinne von Nummer 5.0 Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 0.1.
Kennung: … 0.2.
Kennung des Basisfahrzeugs ( 5a) (1): …“;
ii)die Nummern 1.1, 1.2 und 1.3 erhalten folgende Fassung: 1.1.
Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand: VL ( 1): … VH: … 1.2.
Höchstmasse: VL ( 1): … VH: … 1.3.
Bezugsmasse: VL ( 1): … VH: …“;
VL ( 1): …
VH: …
VL ( 1): …
VH: …
VL ( 1): …
VH: …“;
iii) Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „2.1.
Prüfergebnisse Auspuffemissionen Emissionsklasse: … Prüfergebnisse Typ 1, falls zutreffend Typgenehmigungsnummer, falls nicht Stammfahrzeug ( 1): … Prüfung 1 Ergebnisse Typ 1 CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 8) (9) Ki × ( 8) (10) ( 11) Ki + ( 8) (10) ( 11) Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) ( 9) ( 12) DF (+) ( 8) (10) DF (×) ( 8) (10) Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF ( 13) Grenzwert Prüfung 2 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 2 wiederholen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Tabelle Prüfung 1 mit den Ergebnissen Prüfung 3 wiederholen.
Prüfung 1, Prüfung 2 (falls zutreffend) und Prüfung 3 (falls zutreffend) für VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) wiederholen.
ATCT-Prüfung CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert ATCT (14°C) M CO2,Treg Typ 1 (23°C) M CO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) Ergebnis der ATCT-Prüfung CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km) Gemessen ( 7) ( 8) Grenzwerte Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (°C) für das Bezugsfahrzeug: … Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s): … Lage des Temperaturfühlers: … Kennung der ATCT-Familie: … Typ 2: (einschließlich der für die Verkehrssicherheitsprüfung benötigten Daten) Prüfung CO-Wert (% vol) Lambdawert ( 1) Motordrehzahl (min – 1) Motoröltemperatur (°C) Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl keine Angabe Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl Typ 3: … Typ 4: … g/Prüfung Prüfverfahren gemäß: Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] / der Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] / Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 [2 Tage WLTP] ( 1).
Typ 5: — Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine ( 1) — Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt ( 1) — Werte angeben: … — Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Typ 6 CO (g/km) THC (g/km) Messwert Grenzwert“
Ergebnisse Typ 1 CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km)
Gemessen ( 8) (9)
Ki × ( 8) (10) ( 11)
Ki + ( 8) (10) ( 11)
Mittlerer Wert, berechnet mittels Ki (M×Ki oder M+Ki) ( 9) ( 12)
DF (+) ( 8) (10)
DF (×) ( 8) (10)
Endmittelwert, berechnet mit Ki und DF ( 13)
Grenzwert
CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert
ATCT (14°C) M CO2,Treg
Typ 1 (23°C) M CO2,23°
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)
Ergebnis der ATCT-Prüfung CO (mg/km) THC (mg/km) NMHC (mg/km) NO x (mg/km) THC + NO x (mg/km) PM (mg/km) PN (Anzahl, 10 11/km)
Gemessen ( 7) ( 8)
Grenzwerte
Prüfung CO-Wert (% vol) Lambdawert ( 1) Motordrehzahl (min – 1) Motoröltemperatur (°C)
Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl keine Angabe
Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
— Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine ( 1)
— Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/zugeteilt ( 1)
— Werte angeben: …
— Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): …
Typ 6 CO (g/km) THC (g/km)
Messwert
Grenzwert“
iv)Nummer 2.5.1 erhält folgende Fassung: „2.5.1.
Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug“;
„2.5.1.
Reines ICE-Fahrzeug und nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug“;
v)folgende Nummer 2.5.1.0 wird eingefügt: „2.5.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“;
„2.5.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“;
vi)die Nummern 2.5.1.1.3 und 2.5.1.1.4 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.1.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9 der Verordnung (EU) 2017/1151) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.1.1.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,H / FCc,H“
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H
Kraftstoffverbrauch (FC): (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FC p,H / FCc,H“
vii) die Nummern 2.5.1.2 bis 2.5.1.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.2.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.2.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L 2.5.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) für NOVC-HEV (gegebenenfalls)“;
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L
Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FC p,L / FCc,L
viii) die folgenden Nummern 2.5.1.3.1 bis 2.5.1.3.4 werden eingefügt: „2.5.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … 2.5.1.3.3.
CO 2-Emissionsmasse (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch (Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff, für die Phasen: gemessene Werte, für die kombinierte Menge: siehe Anhang XXI Unteranhang 6 Nummern 1.2.3.8 und 1.2.3.9) Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,L / FCc,L“
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L
Kraftstoffverbrauch: (l/100 km) oder m 3/100 km oder kg/100 km (1) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FC p,L / FCc,L“
ix)Nummer 2.5.1.3.1 wird gestrichen;
x)die folgenden Nummern 2.5.1.4 und 2.5.1.4.1 werden eingefügt: 2.5.1.4.
Bei Fahrzeugen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem System mit periodischer Regeneration nach Artikel 2 Nummer 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 durch den Ki-Faktor zu korrigieren. 2.5.1.4.1.
Angaben zur Regenerierungsstrategie für CO 2-Emissionen und Kraftstoff D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: … Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UNECE-Regelung Nr. 83) ( 14): … Kombiniert Ki (additiv/multiplikativ) ( 1) Werte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch (10) Beim Basisfahrzeug ist 2.5.1 zu wiederholen“;
Kombiniert
Ki (additiv/multiplikativ) ( 1) Werte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch (10)
xi)die Nummern 2.5.2.1 bis 2.5.2.1.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.2.1.
Stromverbrauch 2.5.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.2.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.1.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.1.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.1.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.1.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden 2.5.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.2.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.2.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.2.1.2.2.1. f 0 in N: … 2.5.2.1.2.2.2. f 1 in N/(km/h): … 2.5.2.1.2.2.3. f 2 in N/(km/h) (2): … Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert Berechneter Stromverbrauch 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.1.2.3.
Gesamtdauer außerhalb der Toleranz für die Durchführung des Zyklus: … Sekunden“;
Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert
Berechneter Stromverbrauch 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert —
Stromverbrauch (Wh/km) Prüfung Stadt Kombiniert
Berechneter Stromverbrauch 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert —
xii) Nummer 2.5.2.2 erhält folgende Fassung: „2.5.2.2.
Reichweite im reinen Elektrobetrieb 2.5.2.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert — 2.5.2.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1 2 3 Durchschnitt Angegebener Wert —“
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert
Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert —
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (PER) (km) Prüfung Stadt Kombiniert
Gemessene Reichweite im reinen Elektrobetrieb 1
2
3
Durchschnitt
Angegebener Wert —“
xiii) die Nummern 2.5.3.1 bis 2.5.3.2 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.1.
CO 2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung 2.5.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 2.5.3.1.1.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.1.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.1.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.1.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.1.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H 2.5.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.2.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.2.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.2.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.2.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.2.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L 2.5.3.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) 2.5.3.1.3.1.
Energiebedarf des Zyklus: … J 2.5.3.1.3.2.
Fahrwiderstandskoeffizienten 2.5.3.1.3.2.1. f 0, N: … 2.5.3.1.3.2.2. f 1, N/(km/h): … 2.5.3.1.3.2.3. f 2, N/(km/h) (2): … CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1 2 3 Durchschnitt M CO2,p,M / MCO2,c,M 2.5.3.2.
CO 2-Emissionsmasse bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert M CO2,CD 1 2 3 Durchschnitt Endwert M CO2,CD,M“
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte M CO2,p,H / MCO2,c,H
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte M CO2,p,L / MCO2,c,L
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
M CO2,p,5 / MCO2,c,5 1
2
3
Durchschnitt
M CO2,p,M / MCO2,c,M
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
M CO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert M CO2,CD,H
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
M CO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert M CO2,CD,L
CO 2-Emissionen [g/km] Prüfung Kombiniert
M CO2,CD 1
2
3
Durchschnitt
Endwert M CO2,CD,M“
xiv) in Nummer 2.5.3.3 wird folgende Nummer 2.5.3.3.1 eingefügt: „2.5.3.3.1.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“;
„2.5.3.3.1.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie“;
xv)Nummer 2.5.3.5 erhält folgende Fassung: „2.5.3.5.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung Fahrzeug, hoher Wert (VH) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,H Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,L Fahrzeug, mittlerer Wert (VM) (gegebenenfalls) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Endwerte FC CD,M“
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FC CD,H
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FC CD,L
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Endwerte FC CD,M“
xvi) Nummer 2.5.3.7.1 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.1.
Vollelektrische Reichweite (AER) AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert AER-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte AER“
AER (km) Prüfung Stadt Kombiniert
AER-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte AER“
xvii) Nummer 2.5.3.7.4 erhält folgende Fassung: „2.5.3.7.4.
Reichweite bei Entladung R CDC R CDC (km) Prüfung Kombiniert R CDC-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte R CDC“
R CDC (km) Prüfung Kombiniert
R CDC-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte R CDC“
xviii) die Nummern 2.5.3.8.2 und 2.5.3.8.3 erhalten folgende Fassung: „2.5.3.8.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung EC AC,CD (kombiniert) EC AC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,CD-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,CD 2.5.3.8.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch EC AC, weighted (kombiniert) EC AC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert EC AC,weighted-Werte 1 2 3 Durchschnitt Endwerte EC AC,weighted Beim Basisfahrzeug ist 2.5.3 zu wiederholen“;
EC AC,CD (Wh/km) Prüfung Kombiniert
EC AC,CD-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte EC AC,CD
EC AC,weighted (Wh/km) Prüfung Kombiniert
EC AC,weighted-Werte 1
2
3
Durchschnitt
Endwerte EC AC,weighted
xix) die folgende Nummer 2.5.4 wird eingefügt: „2.5.4.
Brennstoffzellenfahrzeuge Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Endwerte FC c Beim Basisfahrzeug ist 2.5.4 zu wiederholen“;
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert
Endwerte FC c
xx)die folgende Nummer 2.5.5 wird eingefügt: „2.5.5.
Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …“;
„2.5.5.
Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs: ja/nicht zutreffend …“;
xxi) Erläuterungen wird folgende Fußnote 5a eingefügt: „( 5a) gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG“;
„( 5a) gemäß Artikel 3 Nummer 18 der Richtlinie 2007/46/EG“;
c)die Anlage zum Beiblatt des Typgenehmigungsbogens erhält folgende Fassung: i) die Überschrift von Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
Bestimmung der CO 2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153“; ii) Nummer 2.1.1 erhält folgende Fassung: „2.1.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_H,test“; iii) folgende Nummern 2.1.2 und 2.1.2.1 werden eingefügt: „2.1.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.1.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_H,test,condition A M CO2,NEDC_H,test,condition B M CO2,NEDC_H,test,weighted“ iv) Nummer 2.2.1 erhält folgende Fassung: „2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_L,test“; v) folgende Nummern 2.2.2 und 2.2.2.1 werden eingefügt: „2.2.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_L,test,condition A M CO2,NEDC_L,test,condition B M CO2,NEDC_L,test,weighted'“; vi) die Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3.
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt) Abweichungsfaktor (falls zutreffend) Prüffaktor (falls zutreffend) „1“ oder „0“ Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153)“; vii) die folgenden Nummern 4 bis 4.2.3 werden eingefügt: „4.
NEFZ-Endwerte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch 4.1.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) Stadt Außerorts Kombiniert CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,NEDC_L, final M CO2,NEDC_H, final Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FC NEDC_L, final FC NEDC_H, final 4.2.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) 4.2.1.
CO 2-Emissionen (g/km): siehe die Nummern 2.1.2.1 und 2.2.2.1 4.2.2.
Stromverbrauch (Wh/km): siehe die Nummern 2.1.2.2 und 2.2.2.2 4.2.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FC NEDC_L,test,condition A FC NEDC_L,test,condition B FC NEDC_L,test,weighted“
i)die Überschrift von Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
Bestimmung der CO 2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153“;
„1.
Bestimmung der CO 2-Emissionen gemäß Anhang I Nummer 3.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153“;
ii)Nummer 2.1.1 erhält folgende Fassung: „2.1.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_H,test“;
CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert
M CO2,NEDC_H,test“;
iii) folgende Nummern 2.1.2 und 2.1.2.1 werden eingefügt: „2.1.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.1.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_H,test,condition A M CO2,NEDC_H,test,condition B M CO2,NEDC_H,test,weighted“
CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert
M CO2,NEDC_H,test,condition A
M CO2,NEDC_H,test,condition B
M CO2,NEDC_H,test,weighted“
iv)Nummer 2.2.1 erhält folgende Fassung: „2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert M CO2,NEDC_L,test“;
CO 2-Emissionen [g/km] Stadt Außerorts Kombiniert
M CO2,NEDC_L,test“;
v)folgende Nummern 2.2.2 und 2.2.2.1 werden eingefügt: „2.2.2.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC) 2.2.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert M CO2,NEDC_L,test,condition A M CO2,NEDC_L,test,condition B M CO2,NEDC_L,test,weighted'“;
CO 2-Emissionen [g/km] Kombiniert
M CO2,NEDC_L,test,condition A
M CO2,NEDC_L,test,condition B
M CO2,NEDC_L,test,weighted'“;
vi)die Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3.
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt) Abweichungsfaktor (falls zutreffend) Prüffaktor (falls zutreffend) „1“ oder „0“ Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153)“;
„3.
Abweichungs- und Prüffaktoren (gemäß Nummer 3.2.8 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 bestimmt) Abweichungsfaktor (falls zutreffend) Prüffaktor (falls zutreffend) „1“ oder „0“ Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153)“;
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) „1“ oder „0“
Hashcode der vollständigen Korrelationsdatei (gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153)“;
vii) die folgenden Nummern 4 bis 4.2.3 werden eingefügt: „4.
NEFZ-Endwerte für CO 2 und Kraftstoffverbrauch 4.1.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) Stadt Außerorts Kombiniert CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,NEDC_L, final M CO2,NEDC_H, final Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FC NEDC_L, final FC NEDC_H, final 4.2.
NEFZ-Endwerte (für jeden geprüften Bezugskraftstoff) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) 4.2.1.
CO 2-Emissionen (g/km): siehe die Nummern 2.1.2.1 und 2.2.2.1 4.2.2.
Stromverbrauch (Wh/km): siehe die Nummern 2.1.2.2 und 2.2.2.2 4.2.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FC NEDC_L,test,condition A FC NEDC_L,test,condition B FC NEDC_L,test,weighted“
Stadt Außerorts Kombiniert
CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,NEDC_L, final
M CO2,NEDC_H, final
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) FC NEDC_L, final
FC NEDC_H, final
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
FC NEDC_L,test,condition A
FC NEDC_L,test,condition B
FC NEDC_L,test,weighted“
26) Anlage 6 wird wie folgt geändert: a) Tabelle 1 wird wie folgt geändert: i) die Zeilen AG bis AL erhalten folgende Fassung: „AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 ( 1) 31.8.2019 BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019 DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020 AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2019 CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2019 CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020 AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020 AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020 AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021 AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021 AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022“ b) im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d-TEMP eingefügt: „Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-ISC = RDE-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“ (einschließlich PN-RDE) und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb); Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC = RDE-NO x-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“ (einschließlich PN-RDE), 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);“; c) im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d eingefügt: „Emissionsnorm Euro 6d-ISC = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“, 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb); Emissionsnorm Euro 6d-ISC-FCM = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“, 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen, Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb).“;
a)Tabelle 1 wird wie folgt geändert: i) die Zeilen AG bis AL erhalten folgende Fassung: „AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 ( 1) 31.8.2019 BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019 DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020 AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2019 CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2019 CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020 AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020 AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020 AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021 AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021 AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022“
i)die Zeilen AG bis AL erhalten folgende Fassung: „AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 ( 1) 31.8.2019 BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019 DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020 AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2019 CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019 BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2019 CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021 AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019 AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020 AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020 AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020 AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021 AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021 AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022“
„AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2017 ( 1) 31.8.2019
BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019
CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2019 31.8.2019
DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.9.2019 1.9.2019 31.12.2020
AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019
BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2019
CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021
AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2018 ( 1) 31.8.2019
BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2019
CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.9.2019 1.9.2020 31.12.2021
AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.8.2019
AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.8.2020
AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.8.2020
AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 31.12.2020
AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 31.12.2021
AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 31.12.2021
AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021
AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022
AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022“
b)im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d-TEMP eingefügt: „Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-ISC = RDE-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“ (einschließlich PN-RDE) und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb); Emissionsnorm Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC = RDE-NO x-Prüfung mit vorläufigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“ (einschließlich PN-RDE), 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb);“;
c)im Anschluss an Tabelle 1 wird folgender Text in der Erläuterung in Bezug auf EURO 6d eingefügt: „Emissionsnorm Euro 6d-ISC = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständigen Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“, 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb); Emissionsnorm Euro 6d-ISC-FCM = RDE-Prüfung mit endgültigen Übereinstimmungsfaktoren, vollständige Auspuffemissionsanforderungen der Emissionsnorm „Euro 6“, 48-Stunden-Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen, Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs und neues ISC-Verfahren (ISC = Übereinstimmung im Betrieb).“;
27) die Anlagen 8a bis 8c erhalten folgende Fassung: „Anlage 8a Prüfberichte Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.
TEIL I Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung Typ 1 erforderlichen Mindestdaten.
BERICHT Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Kennung(en) der Interpolationsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen: Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen am Anfang des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen. a) Spezifisch für Fremdzündungsmotoren b) Spezifisch für Selbstzündungsmotoren 1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE: HOCH, NIEDRIG UND M (FALLS ZUTREFFEND) 1.1.
Allgemeines Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Klasse : Aufbau : Antriebsräder : 1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle 1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend) Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : Hubraum (cm 3) : Leerlaufdrehzahl (min -1) : + Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min -1) (a) : + Motornennleistung: : kW bei U/min Maximales Nettodrehmoment : Nm bei U/min Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht 1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend) Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10 : Chargennummer : Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO 2-Emission (gCO2/MJ) : 1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend) Bei mehr als einer Kraftstoffanlage Absatz wiederholen Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Steuergerät Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Druckfühler : Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) : 1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Typ (1) Ladeluftkühler: : ja/nein Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1) Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ 1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem System Absatz wiederholen Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend Wassereinspritzung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend mit/ohne Kühlung HP/LP Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) : 1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) : 1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart ( *2) : ja/nein Normal/Drive/Eco/… Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Höchster Stromverbrauch (ggf.) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1 000 (min – 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000 1. 1/1 2. 1/1 3. 1/1 4. 1/1 5. 1/1 … 1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend) Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) : 1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend) Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) : 1.1.11.
BRENNSTOFFZELLE (falls zutreffend) Bei mehr als einer Brennstoffzelle Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Höchstleistung (kW) : Nennspannung (V) : 1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend) Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader) Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : 1.2.
Beschreibung VH – FAHRZEUG, HOHER WERT 1.2.1.
MASSE Prüfmasse VH (in kg) : 1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet nmin drive 1.
Gang : …min – 1 von 1.
Gang zu 2.
Gang : …min – 1 von 2.
Gang bis Stillstand : …min – 1 2.
Gang : … min – 1 3.
Gang und höher : … min – 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min – 1 n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min – 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min – 1 t_start_phase : … s n_min_drive_start : … min – 1 N_min_drive_up_start : … min – 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : 1.3.
Beschreibung VL – FAHRZEUG, UNTERER WERT (falls zutreffend) 1.3.1.
MASSE Prüfmasse VL (in kg) : 1.3.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Δ(C D × Af)LH (m2) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.3.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.3.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet 1.4.
Beschreibung VM – FAHRZEUG, MITTLERER WERT (falls zutreffend) 1.4.1.
MASSE Prüfmasse VL (in kg) : 1.4.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Δ(C D × Af)LH (m2 ) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.4.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.4.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet 2.
PRÜFERGEBNISSE 2.1.
(Prüfung typ 1) Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: rotierte nicht angetriebene Achse? : ja / nein / nicht anwendbar Prüfstandsbetriebsart ja/nein Ausrollmodus : ja/nein Zusätzliche Vorkonditionierung : ja/nein Beschreibung Verschlechterungsfaktoren : zugeteilt/geprüft 2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Prüfstandseinstellung, Ort, Land Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : PEV vor den Abbruchkriterien oder vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.1.1.1.
Schadstoffemissionen (falls zutreffend) 2.1.1.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart) Prüfung 1 Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Messwerte Regenerationsfaktoren (Ki)(2) Zusatzstoff Regenerationsfaktoren (Ki)(2) multiplikativ Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ Endwerte Grenzwerte (2) Siehe Ki-Familienbericht(e) : Typ 1/I durchgeführt zur Ermittlung von Ki : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 2) Kennung der Regenerationsfamilie : Prüfung 2 falls anwendbar: Prüfung auf CO2 (dCO2 1) / Prüfung auf Schadstoffe (90 % der Grenzwerte) / auf beides Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 falls anwendbar: Prüfung auf CO2 (dCO2 2) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.1.2.
Schadstoffemissionen von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1 Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind einzuhalten und die folgende Nummer ist für jeden gefahrenen Zyklus auszufüllen.
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Im Einzelzyklus gemessene Werte Grenzwerte für den Einzelzyklus Prüfung 2 (falls durchzuführen): Prüfung auf CO2 (dCO2 1) / Prüfung auf Schadstoffe (90 % der Grenzwerte) / auf beides Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls durchzuführen): Prüfung auf CO2 (dCO2 2) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.1.3.
UF-GEWICHTETE SCHADSTOFFEMISSIONEN VON OVC-HEV Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Berechnete Werte 2.1.1.2.
CO 2-Emissionen (falls anwendbar) 2.1.1.2.1.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart) Prüfung 1 CO 2-Emissionen Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert M CO2,p,1 — auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient: 5) M CO2,p,3 / MCO2,c,3 Regenerationsfaktoren (Ki) Zusatzstoff Regenerationsfaktoren (Ki) multiplikativ M CO2,c,4 — AF Ki= MCO2,c,3 / MCO2,c,4 — M CO2,p,4 / MCO2,c,4 — ATCT-Korrektur (FCF) (4) Provisorische Werte MCO2,p,5 / MCO2,c,5 Angegebener Wert — — — — d CO2 1 * angegebener Wert — — — — (4) FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT) Siehe FCF-Familienbericht(e) : Kennung der ATCT-Familie: : (5) Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (K CO2) Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Mittelung M CO2,p,6 / MCO2,c,6 Abgleich M CO2,p,7 / MCO2,c,7 Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H Information für die Übereinstimmung der Produktion für OVC-HEV Kombiniert CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,CS,COP AF CO2,CS 2.1.1.2.2.
CO 2 -Emissionsmasse von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1: CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Berechneter Wert M CO2,CD Angegebener Wert d CO2 1 Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Mittelung M CO2,CD Endwert MCO2,CD 2.1.1.2.4.
UF-GEWICHTETE CO 2-Emissionsmasse von OVC-HEV CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert Berechneter Wert M CO2,weighted 2.1.1.3.
KRAFTSTOFFVERBRAUCH (FC) (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.3.1.
Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen mit nur einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Endwerte FC p,H / FCc,H ( 6) A- On-Board-Überwachung des Kraftstoff- und/oder Energieverbrauchs bei Fahrzeugen gemäß Artikel 4a a.
Verfügbarkeit der Daten: Die in Anhang XXII Nummer 3 aufgeführten Parameter sind verfügbar: ja/nicht anwendbar b.
Genauigkeit (falls zutreffend) Fuel_Consumed WLTP (Liter) ( 8) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx Insgesamt x,xxx Fuel_Consumed OBFCM (Liter) ( 8) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx Insgesamt x,xx Genauigkeit ( 8) x,xxx 2.1.1.3.2.
Kraftstoffverbrauch von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1: Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Berechneter Wert FC CD Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Mittelung FC CD Endwert FCCD 2.1.1.3.3.
UF-gewichteter Kraftstoffverbrauch von OVC-HEV Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert Berechneter Wert FC weighted 2.1.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch von NOVC-FCHV bei der Prüfung Typ 1 mit Ladungserhaltung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert Messwert RCB-Korrekturkoeffizient Endwerte FC c 2.1.1.4.
REICHWEITEN (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.4.1.
Reichweiten für OVC-HEV (falls zutreffend) 2.1.1.4.1.1.
Elektromotorische Reichweite (AER) Prüfung 1 AER (km) Stadt Kombiniert Gemessene/berechnete AER-Werte Angegebener Wert — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung AER (km) Stadt Kombiniert Mittelung AER (falls zutreffend) Endwerte AER 2.1.1.4.1.2.
Gleichwertige elektromotorische Reichweite (EAER) EAER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Endwerte EAER 2.1.1.4.1.3.
Tatsächliche Reichweite bei Entladung R CDA (km) Kombiniert Endwert R CDA 2.1.1.4.1.4.
Reichweite der Zyklen bei Entladung Prüfung 1 R CDC (km) Kombiniert Endwert R CDC Kennziffer des Übergangszyklus REEC des Bestätigungszyklus (%) Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.4.2.
Reichweiten von PEV - vollelektrische Reichweite (PER) (falls zutreffend) Prüfung 1 PER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Berechnete Werte PER Angegebener Wert — — — — — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung PER (km) Stadt Kombiniert Mittelung PER Endwerte PER 2.1.1.5.
STROMVERBRAUCH (EC) (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.5.1.
Stromverbrauch von OVC-HEV (falls zutreffend) 2.1.1.5.1.1.
Stromverbrauch (EC) EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Endwerte EC 2.1.1.5.1.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung Prüfung 1 EC AC,CD (Wh/km) Kombiniert Endwerte EC AC,CD Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung (falls anwendbar) EC AC,CD (Wh/km) Kombiniert Mittelung EC AC,CD Endwert 2.1.1.5.1.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch Prüfung 1 EC AC,weighted (Wh) Kombiniert Berechneter Wert EC AC,weighted Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung (falls anwendbar) EC AC,weighted (Wh/km) Kombiniert Mittelung EC AC,weighted Endwert 2.1.1.5.1.4.
Angaben für COP Kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,CD,COP AF EC,AC,CD 2.1.1.5.2.
Stromverbrauch von PEV (falls zutreffend) Prüfung 1 EC (Wh/km) Stadt Kombiniert Berechnete Werte EC Angegebener Wert — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert Mittelung EC Endwerte EC Angaben für COP Kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,COP AF EC 2.1.2.
VL (GEGEBENENFALLS): Absatz 2.1.1 wiederholen. 2.1.3.
VM (GEGEBENENFALLS): Absatz 2.1.1 wiederholen. 2.1.4.
ENDGÜLTIGE WERTE DER GRENZWERTEMISSIONEN (FALLS ZUTREFFEND)) Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) PM PN (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Höchstwerte ( 3) 2.2.
Prüfung Typ 2 (a) Schließt die für die technische Überwachung erforderlichen Emissionswerte ein.
Prüfung CO (Vol.-%) Lambdawert ( x) Motordrehzahl (min – 1) Öltemperatur (°C) Leerlauf — Hohe Leerlaufdrehzahl 2.3.
Prüfung Typ 3 (a) Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt 2.4.
Prüfung Typ 4 (a) Kennung der Familie : Siehe Bericht(e) : 2.5.
(Prüfung typ 5) Kennung der Familie : Siehe Bericht(e) über die Dauerhaltbarkeitsfamilie : Zyklus Typ 1/I nach Kriterien für Emissionsprüfung : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 3) 2.6.
RDE-prüfung Nummer der RDE-Familie : MSxxxx Siehe Familienbericht(e) : 2.7.
Prüfung Typ 6 (a) Kennung der Familie Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand) Schwungmasse (kg) : Falls Abweichung vom Fahrzeug des Typs 1 : Reifen : Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Schadstoffe CO (g/km) HC (g/km) Prüfung 1 2 3 Durchschnitt Grenzwert 2.8.
On-board-diagnosesystem Kennung der Familie : Siehe Familienbericht(e) : 2.9.
Prüfung abgastrübung (b) 2.9.1.
PRÜFUNG BEI KONSTANTEN GESCHWINDIGKEITEN Siehe Familienbericht(e) : 2.9.2.
PRÜFUNG BEI FREIER BESCHLEUNIGUNG Gemessener Absorptionskoeffizient (m -1) : Korrigierter Absorptionskoeffizient (m -1) : 2.10.
Motorleistung Siehe Bericht(e) oder Genehmigungsnummer : 2.11.
Temperaturinformationen im zusammenhang mit VH Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein ( 7) ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein ( 7) Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (°C) : Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) : Lage des Temperaturfühlers : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel Anhänge des Prüfberichts (nicht anwendbar auf ATCT-Prüfung und PEV) 1.
Alle Eingabedaten für das in Anhang 1 Nummer 2.4 der Verordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 („Korrelationsverordnungen“) genannte Korrelationsinstrument. und Bezeichnung der Eingabedatei: … 2.
Vollständige Korrelationsdatei gemäß Anhang I Nummer 3.1.1.2 der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153. 3.
Reine ICE-Fahrzeuge und nicht extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (NOVC-HEV) Ergebnisse NEFZ-Korrelation Fahrzeug, hoher Wert (VH) Fahrzeug, niedriger Wert (VL) NEFZ CO 2 angegebener Wert xxx,xx xxx,xx CO 2-Ergebnis CO2MPAS (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx CO 2-Ergebnis Doppelprüfung oder Zufallsprüfung (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx Hash-Nummer Entscheidung auf Zufalls-grundlage Abweichungsfaktor (Wert oder nicht zutreffend) Prüffaktor (0/1/nicht zutreffend) Angegebener Wert bestätigt durch (CO 2MPAS / Doppelprüfung) CO 2-Ergebnis CO2MPAS (ohne Ki) Städtisch Außerorts Kombiniert Ergebnisse der physikalischen Messung Datum der Prüfung(en) Prüfung 1 TT/MM/JJJJ TT/MM/JJJJ Prüfung 2 Prüfung 3 CO 2-Emissionen kombiniert Prüfung 1 Städtisch xxx,xxx xxx,xxx Außerorts xxx,xxx xxx,xxx Kombiniert xxx,xxx xxx,xxx Prüfung 2 Städtisch Außerorts Kombiniert Prüfung 3 Städtisch Außerorts Kombiniert Ki CO 2 1,xxxx CO 2-Emissionen kombiniert einschließlich Ki Durchschnitt Kombiniert Vergleich mit dem angegebenen Wert (angegeben-Durchschnitt)/angegeben % Werte des Fahrwiderstands für die Prüfung f 0 (N) x,x x,x f 1 (N/(km/h)) x,xxx x,xxx f 2 (N/(km/h)2) x,xxxxx x,xxxxx Trägheitsklasse (kg) Endergebnisse NEFZ CO 2 [g/km] Städtisch xxx,xx xxx,xx Außerorts xxx,xx xxx,xx Kombiniert xxx,xx xxx,xx NEFZ FC [l/100km] Städtisch x,xxx x,xxx Außerorts x,xxx x,xxx Kombiniert x,xxx x,xxx 4.
Prüfergebnisse für extern aufladbare Fahrzeuge (OVC-HEV) 4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) 4.1.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert (einschließlich Ki) Ki CO 2 1,xxxx M CO2,NEDC_H,test,condition A M CO2,NEDC_H,test,condition B M CO2,NEDC_H,test,weighted 4.1.2.
Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen (OVC-HEV) Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert EC NEDC_H,test,condition A EC NEDC_H,test,condition B EC NEDC_H,test,weighted 4.1.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FC NEDC_L,test,condition A FC NEDC_L,test,condition B FC NEDC_L,test,weighted 4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (gegebenenfalls) 4.2.1.
CO 2-Emissionsmasse für extern-aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (OVC-HEV) CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert (einschließlich Ki) Ki CO 2 1,xxxx M CO2,NEDC_L,test,condition A M CO2,NEDC_L,test,condition B M CO2,NEDC_L,test,weighted 4.2.2.
Stromverbrauch von extern-aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen (OVC-HEV) Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert EC NEDC_L,test,condition A EC NEDC_L,test,condition B EC NEDC_L,test,weighted 4.2.3.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert FC NEDC_L,test,condition A FC NEDC_L,test,condition B FC NEDC_L,test,weighted TEIL II Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die ATCT-Prüfung erforderlichen Mindestdaten.
Bericht Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Kennung(en) der Interpolationsfamilie : Kennung(en) der ATCT-Familie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen: Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen. a) Spezifisch für Fremdzündungsmotoren b) Spezifisch für Selbstzündungsmotoren 1.
BESCHREIBUNG DES GEPRÜFTEN FAHRZEUGS 1.1.
ALLGEMEINES Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) : Aufbau : Antriebsräder : 1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle 1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend) Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : … Hubraum (cm 3) : Leerlaufdrehzahl (min – 1) : ± Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min – 1) (a) : ± Motornennleistung: : kW bei U/min Maximales Nettodrehmoment: : Nm bei U/min Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht 1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend) Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10 Anhang IX : Chargennummer : Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO 2-Emission (gCO2/MJ) : 1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend) Bei mehr als einer Kraftstoffanlage Absatz wiederholen Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Steuergerät Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Druckfühler : Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) : 1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Typ (1) Ladeluftkühler : ja/nein Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1) Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ 1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem System Absatz wiederholen Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend mit/ohne Kühlung HP/LP Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) : 1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) : 1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart : ja/nein Normal/Drive/Eco/… Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)) / (Motordrehzahl (1 000 (min – 1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000 1. 1/1 2. 1/1 3. 1/1 4. 1/1 5. 1/1 … 1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend) Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) : 1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend) Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) : 1.1.11.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend) Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader) Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : 1.2.
FAHRZEUGBESCHREIBUNG: 1.2.1.
MASSE Prüfmasse VH (in kg) : 1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : f 2_TReg (N/(km/h)2) : Energiebedarf des Zyklus (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet nmin drive 1.
Gang : … min – 1 von 1.
Gang zu 2.
Gang : … min – 1 von 2.
Gang bis Stillstand : … min – 1 2.
Gang : … min – 1 3.
Gang und höher : … min – 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min – 1 n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min – 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min – 1 t_start_phase : …s n_min_drive_start : … min – 1 n_min_drive_up_start : … min – 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : 2.
PRÜFERGEBNISSE Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja / nein / nicht anwendbar Prüfstandsbetriebsart ja/nein Ausrollmodus : ja/nein 2.1.
PRÜFUNG BEI 14 °C Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Messwerte Grenzwerte 2.1.2.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert M CO2,p,1 — auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient ( 2) M CO2,p,3 / MCO2,c,3 2.2.
PRÜFUNG BEI 23 °C Bitte Angaben machen oder Bezug auf Bericht über die Prüfung Typ 1 Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.2.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km) Endwerte Grenzwerte 2.2.2.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei Ladungserhaltung CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert Gemessener Wert M CO2,p,1 — auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2 RCB-Korrekturkoeffizient ( 2) M CO2,p,3 / MCO2,c,3 2.3.
SCHLUSSFOLGERUNG CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert ATCT (14 °C) M CO2,Treg Typ 1 (23 °C) M CO2,23° Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) 2.4.
TEMPERATURINFORMATIONEN des Bezugsfahrzeugs nach der 23°-Prüfung Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein ( 3) ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein ( 3) Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (°C) : Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) : Lage des Temperaturfühlers : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel Anlage 8b Bericht über die Prüfung des Fahrwiderstands Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung zur Bestimmung des Fahrwiderstands erforderlichen Mindestdaten.
Bericht Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND Bestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : Typ : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ 1.
BETROFFENE(S) FAHRZEUG(E) Betroffene Marken : Betroffene Typen : Handelsbezeichnung : Höchstgeschwindigkeit (km/h) : Antriebsachsen : 2.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE Falls keine Interpolation vorgenommen wird, ist das (hinsichtlich des Energiebedarfs) ungünstigste Fahrzeug zu beschreiben. 2.1.
Windkanalmethode Kombiniert mit : Flachband- oder Rollenprüfstand 2.1.1.
Allgemeines Windkanal Prüfstand H R L R H R L R Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie — — Fahrstrecke (km) — — Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Fahrstrecke (km) : 2.1.2.
Massen Prüfstand H R L R Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse m av (kg) Wert m r (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse m av (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) : Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) : 2.1.3.
Reifen Windkanal Prüfstand H R L R H R L R Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) — — Hinterreifen (kg/t) — — Reifendruck Vorderreifen (kPa) — — Hinterreifen (kPa) — — Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Größenbezeichnung Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) : Hinterreifen (kg/t) : Reifendruck Vorderreifen (kPa) : Hinterreifen (kPa) : 2.1.4.
Aufbau Windkanal H R L R Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (C D × Af)LH verglichen mit HR (m2) — Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann) Fahrzeugfront Afr (m 2) : 2.2.
AUF DER STRASSE 2.2.1.
Allgemeines H R L R Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie Kilometerstand Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Fahrstrecke (km) : 2.2.2.
Massen H R L R Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse m av (kg) Wert m r (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse m av (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) 2.2.3.
Reifen H R L R Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) Hinterreifen (kg/t) Reifendruck Vorderreifen (kPa) Hinterreifen (kPa) Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Größenbezeichnung : Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand Vorderreifen (kg/t) : Hinterreifen (kg/t) : Reifendruck Vorderreifen (kPa) : Hinterreifen (kPa) : 2.2.4.
Aufbau H R L R Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (C D ×Af)LH verglichen mit HR (m2) — Oder im Falle einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann) Fahrzeugfront A fr (m2) : 2.3.
ANTRIEBSSTRANG 2.3.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Motorcode : Getriebeart : manuell, automatisch, stufenlos Getriebemodell (Herstellercodes) : (Drehmoment und Anzahl der Kupplungen à im Informationsdokument anzugeben) Erfasste Getriebemodelle (Herstellercodes) : Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit : Gang Gangübersetzung N/V-Verhältnis 1. 1/.. 2. 1/.. 3. 1/.. 4. 1/.. 5. 1/.. 6. 1/.. .. ..
In Position N gekoppelte elektrische Maschine(n) : Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus) Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen : Konstruktionstyp: asynchron/synchron… Kühlmitteltyp : Luft, Flüssigkeit, … 2.3.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) Absatz 2.3.1 mit VL-Daten wiederholen 2.4.
PRÜFERGEBNISSE 2.4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Datum der Prüfungen : TT/MM/JJJJ (Windkanal) TT/MM/JJJJ (Prüfstand) oder TT/MM/JJJJ (auf der Straße) AUF DER STRASSE Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf.
Korrektur Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = Ausrollmethode: f 0 f 1 f 2 Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = und f 0 = f 1 = f 2 = Ausrollmethode: f 0 = f 1 = f 2 = Oder WINDKANALMETHODE Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2) … … … … Ergebnis : f 0 = f 1 = f 2 = Oder FAHRWIDERSTANDSMATRIX AUF DER STRASSE Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf.
Korrektur Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = Ausrollmethode: f 0r = f 1r = f 2r = Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = und f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = Ausrollmethode: f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = Oder FAHRWIDERSTANDSMATRIX WINDKANALMETHODE Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2) … … … … Ergebnis : f 0r = f 1r = f 2r = f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug) LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug) LM) = 2.4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) Absatz 2.4.1 mit VL-Daten wiederholen “; Anlage 8c Muster des Prüfblatts Das „Prüfblatt“ enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden.
Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder dem Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.
Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 Veränderliche Fahrwerksparameter : Die Koeffizienten c 0, c1 und c2 : c 0 = c 1 = c 2 = Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. : Gewicht (kg) auf dem/im Fahrzeug Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 5 der Verordnung (EU) 2017/1151 Wirkungsgrad des NOx-Konverters Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt : (a) = (b) = (c) = (d) = Konzentration im NO-Betriebszustand = Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6 der Verordnung (EU) 2017/1151 Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke : Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zyklus nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen: Abweichungen vom Fahrzyklus : Fahrtkurvenindizes: Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: : : IWR`: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) : RMSSE : Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) : : : Wägung des Partikel-Probenahmefilters Filter vor der Prüfung : Filter nach der Prüfung : Bezugsfilter : Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts : Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. : Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) : Messung der Emissionsmasse M′ sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j : Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen d gemessen während einer vollständigen Regeneration : Bestimmung des Regenerationsfaktors Msi : Mpi : Ki : Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6a der Verordnung (EU) 2017/1151 ATCT Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlventilators des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich : ≤ 10 Minuten Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang : ≤ 10 Minuten Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. : Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Informationen aus Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 Tankatmungsprüfung Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen) : Puffverlustbeladung des Filters Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen) :
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND …
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie :
Kennung(en) der Interpolationsfamilie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
IP-Kennung :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
a)Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
b)Spezifisch für Selbstzündungsmotoren
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN
Klasse :
Aufbau :
Antriebsräder :
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Fabrikmarke :
Typ :
Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder :
Hubraum (cm 3) :
Leerlaufdrehzahl (min -1) : +
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min -1) (a) : +
Motornennleistung: : kW bei U/min
Maximales Nettodrehmoment : Nm bei U/min
Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl
Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht
Fabrikmarke :
Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C :
Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
:
Chargennummer :
Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO 2-Emission (gCO2/MJ) :
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Steuergerät
Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser :
Drosselklappengehäuse :
Druckfühler :
Einspritzpumpe :
Einspritzdüse(n) :
Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Typ (1)
Ladeluftkühler: : ja/nein Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ
Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend
Wassereinspritzung : mit/ohne/nicht zutreffend
AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend mit/ohne Kühlung HP/LP
Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1) :
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) :
Dauer der Wärmefreisetzung (s) :
Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart ( *2) : ja/nein Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Höchster Stromverbrauch (ggf.) :
Steuergerät :
Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000
1.1/1
2.1/1
3.1/1
4.1/1
5.1/1
Fabrikmarke :
Typ :
Spitzenleistung (kW) :
Fabrikmarke :
Typ :
Kapazität (Ah) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Höchstleistung (kW) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Leistung (kW) :
Prüfmasse VH (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Energiebedarf des Zyklus (J) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
nmin drive
1.
Gang : …min – 1
von 1.
Gang zu 2.
Gang : …min – 1
von 2.
Gang bis Stillstand : …min – 1
2.
Gang : … min – 1
3.
Gang und höher : … min – 1
Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein
n_95_high für jeden Gang : … min – 1
n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min – 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min – 1
t_start_phase : … s
n_min_drive_start : … min – 1
N_min_drive_up_start : … min – 1
Verwendung von ASM : ja/nein
ASM-Werte :
Prüfmasse VL (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Energiebedarf des Zyklus (J) :
Δ(C D × Af)LH (m2) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
Prüfmasse VL (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Energiebedarf des Zyklus (J) :
Δ(C D × Af)LH (m2 ) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: rotierte nicht angetriebene Achse? : ja / nein / nicht anwendbar
Prüfstandsbetriebsart ja/nein
Ausrollmodus : ja/nein
Zusätzliche Vorkonditionierung : ja/nein Beschreibung
Verschlechterungsfaktoren : zugeteilt/geprüft
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung : Prüfstandseinstellung, Ort, Land
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : PEV vor den Abbruchkriterien oder vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Messwerte
Regenerationsfaktoren (Ki)(2) Zusatzstoff
Regenerationsfaktoren (Ki)(2) multiplikativ
Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv
Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ
Endwerte
Grenzwerte
(2)Siehe Ki-Familienbericht(e) :
(2)Siehe Ki-Familienbericht(e)
Typ 1/I durchgeführt zur Ermittlung von Ki : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 2)
Kennung der Regenerationsfamilie :
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Im Einzelzyklus gemessene Werte
Grenzwerte für den Einzelzyklus
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Berechnete Werte
CO 2-Emissionen Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Gemessener Wert M CO2,p,1 —
auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient: 5)
M CO2,p,3 / MCO2,c,3
Regenerationsfaktoren (Ki) Zusatzstoff
Regenerationsfaktoren (Ki) multiplikativ
M CO2,c,4 —
AF Ki= MCO2,c,3 / MCO2,c,4 —
M CO2,p,4 / MCO2,c,4 —
ATCT-Korrektur (FCF) (4)
Provisorische Werte MCO2,p,5 / MCO2,c,5
Angegebener Wert — — — —
d CO2 1 * angegebener Wert — — — —
(4)FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
(4)FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
Siehe FCF-Familienbericht(e) :
Kennung der ATCT-Familie: :
(5)Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (K CO2)
(5)Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (K CO2)
CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Mittelung M CO2,p,6 / MCO2,c,6
Abgleich M CO2,p,7 / MCO2,c,7
Endwerte MCO2,p,H / MCO2,c,H
Kombiniert
CO 2-Emissionen (g/km) M CO2,CS,COP
AF CO2,CS
CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert
Berechneter Wert M CO2,CD
Angegebener Wert
d CO2 1
CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert
Mittelung M CO2,CD
Endwert MCO2,CD
CO 2-Emissionsmasse (g/km) Kombiniert
Berechneter Wert M CO2,weighted
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Endwerte FC p,H / FCc,H ( 6)
Fuel_Consumed WLTP (Liter) ( 8) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx
Insgesamt x,xxx
Fuel_Consumed OBFCM (Liter) ( 8) Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 1 x,xx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx
Fahrzeug, hoher Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xx
Insgesamt x,xx
Genauigkeit ( 8) x,xxx
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Berechneter Wert FC CD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Mittelung FC CD
Endwert FCCD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
Berechneter Wert FC weighted
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) Kombiniert
Messwert
RCB-Korrekturkoeffizient
Endwerte FC c
AER (km) Stadt Kombiniert
Gemessene/berechnete AER-Werte
Angegebener Wert —
AER (km) Stadt Kombiniert
Mittelung AER (falls zutreffend)
Endwerte AER
EAER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert
Endwerte EAER
R CDA (km) Kombiniert
Endwert R CDA
R CDC (km) Kombiniert
Endwert R CDC
Kennziffer des Übergangszyklus
REEC des Bestätigungszyklus (%)
PER (km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert
Berechnete Werte PER
Angegebener Wert — — — — —
PER (km) Stadt Kombiniert
Mittelung PER
Endwerte PER
EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert
Endwerte EC
EC AC,CD (Wh/km) Kombiniert
Endwerte EC AC,CD
EC AC,CD (Wh/km) Kombiniert
Mittelung EC AC,CD
Endwert
EC AC,weighted (Wh) Kombiniert
Berechneter Wert EC AC,weighted
EC AC,weighted (Wh/km) Kombiniert
Mittelung EC AC,weighted
Endwert
Kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,CD,COP
AF EC,AC,CD
EC (Wh/km) Stadt Kombiniert
Berechnete Werte EC
Angegebener Wert —
EC (Wh/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Stadt Kombiniert
Mittelung EC
Endwerte EC
Kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,COP
AF EC
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) PM PN
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Höchstwerte ( 3)
Prüfung CO (Vol.-%) Lambdawert ( x) Motordrehzahl (min – 1) Öltemperatur (°C)
Leerlauf —
Hohe Leerlaufdrehzahl
Kennung der Familie :
Siehe Bericht(e) :
Kennung der Familie :
Siehe Bericht(e) über die Dauerhaltbarkeitsfamilie :
Zyklus Typ 1/I nach Kriterien für Emissionsprüfung : Anhang XXI Unteranhang 4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 3)
Nummer der RDE-Familie : MSxxxx
Siehe Familienbericht(e) :
Kennung der Familie
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand)
Schwungmasse (kg) :
Falls Abweichung vom Fahrzeug des Typs 1 :
Reifen :
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
Schadstoffe CO (g/km) HC (g/km)
Prüfung 1
2
3
Durchschnitt
Grenzwert
Kennung der Familie :
Siehe Familienbericht(e) :
Siehe Familienbericht(e) :
Gemessener Absorptionskoeffizient (m -1) :
Korrigierter Absorptionskoeffizient (m -1) :
Siehe Bericht(e) oder Genehmigungsnummer :
Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein ( 7)
ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein ( 7)
Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) :
Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) :
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (°C) :
Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) :
Lage des Temperaturfühlers :
Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel
Ergebnisse NEFZ-Korrelation Fahrzeug, hoher Wert (VH) Fahrzeug, niedriger Wert (VL)
NEFZ CO 2 angegebener Wert xxx,xx xxx,xx
CO 2-Ergebnis CO2MPAS (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx
CO 2-Ergebnis Doppelprüfung oder Zufallsprüfung (einschließlich Ki) xxx,xx xxx,xx
Hash-Nummer
Entscheidung auf Zufalls-grundlage
Abweichungsfaktor (Wert oder nicht zutreffend)
Prüffaktor (0/1/nicht zutreffend)
Angegebener Wert bestätigt durch (CO 2MPAS / Doppelprüfung)
CO 2-Ergebnis CO2MPAS (ohne Ki) Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Ergebnisse der physikalischen Messung
Datum der Prüfung(en) Prüfung 1 TT/MM/JJJJ TT/MM/JJJJ
Prüfung 2
Prüfung 3
CO 2-Emissionen kombiniert Prüfung 1 Städtisch xxx,xxx xxx,xxx
Außerorts xxx,xxx xxx,xxx
Kombiniert xxx,xxx xxx,xxx
Prüfung 2 Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Prüfung 3 Städtisch
Außerorts
Kombiniert
Ki CO 2 1,xxxx
CO 2-Emissionen kombiniert einschließlich Ki Durchschnitt Kombiniert
Vergleich mit dem angegebenen Wert (angegeben-Durchschnitt)/angegeben %
Werte des Fahrwiderstands für die Prüfung
f 0 (N) x,x x,x
f 1 (N/(km/h)) x,xxx x,xxx
f 2 (N/(km/h)2) x,xxxxx x,xxxxx
Trägheitsklasse (kg)
Endergebnisse
NEFZ CO 2 [g/km] Städtisch xxx,xx xxx,xx
Außerorts xxx,xx xxx,xx
Kombiniert xxx,xx xxx,xx
NEFZ FC [l/100km] Städtisch x,xxx x,xxx
Außerorts x,xxx x,xxx
Kombiniert x,xxx x,xxx
CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert (einschließlich Ki)
Ki CO 2 1,xxxx
M CO2,NEDC_H,test,condition A
M CO2,NEDC_H,test,condition B
M CO2,NEDC_H,test,weighted
Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert
EC NEDC_H,test,condition A
EC NEDC_H,test,condition B
EC NEDC_H,test,weighted
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
FC NEDC_L,test,condition A
FC NEDC_L,test,condition B
FC NEDC_L,test,weighted
CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert (einschließlich Ki)
Ki CO 2 1,xxxx
M CO2,NEDC_L,test,condition A
M CO2,NEDC_L,test,condition B
M CO2,NEDC_L,test,weighted
Stromverbrauch (Wh/km) Kombiniert
EC NEDC_L,test,condition A
EC NEDC_L,test,condition B
EC NEDC_L,test,weighted
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Kombiniert
FC NEDC_L,test,condition A
FC NEDC_L,test,condition B
FC NEDC_L,test,weighted
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND …
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie :
Kennung(en) der Interpolationsfamilie :
Kennung(en) der ATCT-Familie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
IP-Kennung :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
a)Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
b)Spezifisch für Selbstzündungsmotoren
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN
Kategorie :
Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) :
Aufbau :
Antriebsräder :
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Fabrikmarke :
Typ :
Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder : …
Hubraum (cm 3) :
Leerlaufdrehzahl (min – 1) : ±
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min – 1) (a) : ±
Motornennleistung: : kW bei U/min
Maximales Nettodrehmoment: : Nm bei U/min
Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl
Isolierung : Material, Menge, Lage, Volumen und Gewicht
Fabrikmarke :
Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C :
Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
Anhang IX :
Chargennummer :
Willans-Faktoren (für reine ICE-Fahrzeuge) für die CO 2-Emission (gCO2/MJ) :
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs: : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Steuergerät
Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser :
Drosselklappengehäuse :
Druckfühler :
Einspritzpumpe :
Einspritzdüse(n) :
Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Typ (1)
Ladeluftkühler : ja/nein Typ (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ
Ansaugschalldämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator / Oxidationskatalysator / NOx-Falle / NOx-Speichersystem / selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonde(n) : vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend
AGR (Abgasrückführung). : mit/ohne/nicht zutreffend mit/ohne Kühlung HP/LP
Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sonde(n) : davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1) :
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie in J) :
Dauer der Wärmefreisetzung (s) :
Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart : ja/nein Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Steuergerät :
Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000
1.1/1
2.1/1
3.1/1
4.1/1
5.1/1
Fabrikmarke :
Typ :
Spitzenleistung (kW) :
Fabrikmarke :
Typ :
Kapazität (Ah) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Leistung (kW) :
Prüfmasse VH (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
f 2_TReg (N/(km/h)2) :
Energiebedarf des Zyklus (J) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR)(W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
nmin drive
1.
Gang : … min – 1
von 1.
Gang zu 2.
Gang : … min – 1
von 2.
Gang bis Stillstand : … min – 1
2.
Gang : … min – 1
3.
Gang und höher : … min – 1
Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein
n_95_high für jeden Gang : … min – 1
n_min_drive_set für Beschleunigung / Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min – 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min – 1
t_start_phase : …s
n_min_drive_start : … min – 1
n_min_drive_up_start : … min – 1
Verwendung von ASM : ja/nein
ASM-Werte :
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Rollenprüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja / nein / nicht anwendbar
Prüfstandsbetriebsart ja/nein
Ausrollmodus : ja/nein
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung :
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Messwerte
Grenzwerte
CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Gemessener Wert M CO2,p,1 —
auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient ( 2)
M CO2,p,3 / MCO2,c,3
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung :
Höhe der Unterkante des Kühlventilators über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC+NOx (b) Partikelmaterie Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (Anzahl, 10 11/km)
Endwerte
Grenzwerte
CO 2-Emissionen (g/km) Niedrig Mittel Hoch Besonders hoch Kombiniert
Gemessener Wert M CO2,p,1 —
auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO2,p,1b / MCO2,c,2
RCB-Korrekturkoeffizient ( 2)
M CO2,p,3 / MCO2,c,3
CO 2-Emissionen (g/km) Kombiniert
ATCT (14 °C) M CO2,Treg
Typ 1 (23 °C) M CO2,23°
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)
Ungünstigster Fall, Fahrzeugabkühlung : ja/nein ( 3)
ATCT-Familie besteht aus einer einzigen Interpolationsfamilie : ja/nein ( 3)
Motorkühlmitteltemperatur am Ende der Abkühlzeit (°C) :
Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden (°C) :
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (°C) :
Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) :
Lage des Temperaturfühlers :
Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND Bestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennung(en) der Fahrwiderstandsfamilie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
Typ :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
Betroffene Marken :
Betroffene Typen :
Handelsbezeichnung :
Höchstgeschwindigkeit (km/h) :
Antriebsachsen :
Kombiniert mit : Flachband- oder Rollenprüfstand
Windkanal Prüfstand
H R L R H R L R
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie — —
Fahrstrecke (km) — —
Fabrikmarke :
Typ :
Version :
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) :
Abweichung von der Produktionsserie :
Fahrstrecke (km) :
Prüfstand
H R L R
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse m av (kg)
Wert m r (kg pro Achse)
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) :
Durchschnittliche Masse m av (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: :
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung :
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) :
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) :
Windkanal Prüfstand
H R L R H R L R
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t) — —
Hinterreifen (kg/t) — —
Reifendruck
Vorderreifen (kPa) — —
Hinterreifen (kPa) — —
Größenbezeichnung
Fabrikmarke :
Typ :
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t) :
Hinterreifen (kg/t) :
Reifendruck
Vorderreifen (kPa) :
Hinterreifen (kPa) :
Windkanal
H R L R
Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (C D × Af)LH verglichen mit HR (m2) —
Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann)
Fahrzeugfront Afr (m 2) :
H R L R
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Kilometerstand
Fabrikmarke :
Typ :
Version :
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) :
Abweichung von der Produktionsserie :
Fahrstrecke (km) :
H R L R
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse m av (kg)
Wert m r (kg pro Achse)
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) :
Durchschnittliche Masse m av (kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: :
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung :
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
H R L R
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t)
Hinterreifen (kg/t)
Reifendruck
Vorderreifen (kPa)
Hinterreifen (kPa)
Größenbezeichnung :
Fabrikmarke :
Typ :
Rollwiderstand
Vorderreifen (kg/t) :
Hinterreifen (kg/t) :
Reifendruck
Vorderreifen (kPa) :
Hinterreifen (kPa) :
H R L R
Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteile j/n und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (C D ×Af)LH verglichen mit HR (m2) —
Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform ermittelt werden kann)
Fahrzeugfront A fr (m2) :
Motorcode :
Getriebeart : manuell, automatisch, stufenlos
Getriebemodell (Herstellercodes) : (Drehmoment und Anzahl der Kupplungen à im Informationsdokument anzugeben)
Erfasste Getriebemodelle (Herstellercodes) :
Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit : Gang Gangübersetzung N/V-Verhältnis
1.1/..
2.1/..
3.1/..
4.1/..
5.1/..
6.1/..
..
..
In Position N gekoppelte elektrische Maschine(n) : Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus)
Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen : Konstruktionstyp: asynchron/synchron…
Kühlmitteltyp : Luft, Flüssigkeit, …
Datum der Prüfungen : TT/MM/JJJJ (Windkanal) TT/MM/JJJJ (Prüfstand) oder TT/MM/JJJJ (auf der Straße)
Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) :
Ausrollmodus : j/n
Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) :
Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf.
Korrektur
Anzahl der Teilungen :
Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck :
Temperatur (Mittelwert) :
Windkorrektur : j/n
Reifendruckregelung : j/n
Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = Ausrollmethode: f 0 f 1 f 2
Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = und f 0 = f 1 = f 2 = Ausrollmethode: f 0 = f 1 = f 2 =
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) :
Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2)
… …
… …
Ergebnis : f 0 = f 1 = f 2 =
Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) :
Ausrollmodus : j/n
Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) :
Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf.
Korrektur
Anzahl der Teilungen :
Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck :
Temperatur (Mittelwert) :
Windkorrektur : j/n
Reifendruckregelung : j/n
Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = Ausrollmethode: f 0r = f 1r = f 2r =
Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = und f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = Ausrollmethode: f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) =
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) :
Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Fläche der Fahrzeugfront : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2)
… …
… …
Ergebnis : f 0r = f 1r = f 2r = f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug) LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug) LM) =
Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151
Veränderliche Fahrwerksparameter :
Die Koeffizienten c 0, c1 und c2 : c 0 = c 1 = c 2 =
Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. : Gewicht (kg) auf dem/im Fahrzeug
Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 5 der Verordnung (EU) 2017/1151
Wirkungsgrad des NOx-Konverters Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt : (a) = (b) = (c) = (d) = Konzentration im NO-Betriebszustand =
Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6 der Verordnung (EU) 2017/1151
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke :
Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zyklus nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen: Abweichungen vom Fahrzyklus :
Fahrtkurvenindizes:
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: : :
IWR`: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) :
RMSSE : Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) : : :
Wägung des Partikel-Probenahmefilters
Filter vor der Prüfung :
Filter nach der Prüfung :
Bezugsfilter :
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts :
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. :
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) :
Messung der Emissionsmasse M′ sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j :
Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen d gemessen während einer vollständigen Regeneration :
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Msi :
Mpi :
Ki :
Informationen aus Anhang XXI Unteranhang 6a der Verordnung (EU) 2017/1151
ATCT Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlventilators des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung
Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung
Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich : ≤ 10 Minuten
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang : ≤ 10 Minuten
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. : Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Informationen aus Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151
Tankatmungsprüfung Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen) :
Puffverlustbeladung des Filters Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen) :
28) die folgende Anlage 8d wird hinzugefügt: “ „Anlage 8d Prüfbericht über die Messunge der Verdunstungsemissionen Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung der Verdunstungsemissionen erforderlichen Mindestdaten.
BERICHT Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennung der Verdunstungsemissions-Familie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen. 1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE, HOHER WERT: Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : 1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs Aufbau des Antriebsstrangs : Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle 1.2.
Verbrennungsmotor Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : Hubraum (cm 3) : Ladeluftverdichter : ja/nein Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel- Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl 1.4.
Kraftstoffsystem Einspritzpumpe : Einspritzdüse(n) : Kraftstoffbehälter Schicht(en) : Einschicht oder Mehrschicht Materialien für den Kraftstoffbehälter : Metall / ...
Materialien für andere Teile der Kraftstoffanlage : … abgedichtet : ja/nein Nennkapazität des Kraftstoffbehälters (1) : Filter Fabrikmarke und Typ : Aktivkohletyp : Volumen der Holzkohle (l) : Masse der Holzkohle (g) : Angegebene Butanwirkkapazität (g) : xx,x 2.
PRÜFERGEBNISSE 2.1.
Filteralterung Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Filteralterungsbericht : Beladungsrate : Kraftstoffspezifikationen Fabrikmarke : Dichte bei 15°C (kg/m 3) : Ethangehalt (%): : Chargennummer : 2.2.
Bestimmung des Diffusionsfaktors (Permeability Factor - PF) Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Prüfbericht für den Diffusionsfaktor : in Woche 3 gemessene HC, HC 3W (mg/24h) : xxx in Woche 20 gemessene HC, HC 20W (mg/24h) : xxx Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : xxx Bei Mehrschicht-Behältern oder Behältern aus Metall Alternativer Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : ja/nein 2.3.
Verdunstungsprüfung Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfung : Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Prüfstandsbetriebsart: ja/nein Ausrollmodus : ja/nein 2.3.1.
Masse Prüfmasse VH (in kg) : 2.3.2.
Fahrwiderstandsparameter f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : 2.3.3.
Zyklus und Schaltpunkt (falls zutreffend) Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1 / 2 / 3 Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet 2.3.4.
Fahrzeug Geprüftes Fahrzeug : VH oder Beschreibung Fahrstrecke (km) : Alter (Wochen) : 2.3.5.
Prüfverfahren und Ergebnissse Prüfverfahren : Kontinuierlich (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Kontinuierlich (nicht abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Separat (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) Beschreibung der Abkühlzeiten (Zeit und Temperatur) : Wert der Puffverlustbeladung (g) : xx,x (falls zutreffend) Verdunstungsprüfung Heißabstellen M HS 1. 24-Stunden-Tageszyklus, M D1 2. 24-Stunden-Tageszyklus, M D2 mittlere Temperatur (°C) — — Verdunstungsemissionen (g/Prüfung) x,xxx x,xxx x,xxx Endergebnis, M HS + MD1 + MD2 + (2xPF) (g/Prüfung) x,xx Grenzwert (g/Prüfung) 2,0
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND …
Kennung der Verdunstungsemissions-Familie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand“ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN
Kategorie :
Aufbau des Antriebsstrangs : Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Fabrikmarke :
Typ :
Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder :
Hubraum (cm 3) :
Ladeluftverdichter : ja/nein
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs : Einstoff-/Zweistoff-/Flexfuel-
Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl
Einspritzpumpe :
Einspritzdüse(n) :
Kraftstoffbehälter
Schicht(en) : Einschicht oder Mehrschicht
Materialien für den Kraftstoffbehälter : Metall / ...
Materialien für andere Teile der Kraftstoffanlage : …
abgedichtet : ja/nein
Nennkapazität des Kraftstoffbehälters (1) :
Filter
Fabrikmarke und Typ :
Aktivkohletyp :
Volumen der Holzkohle (l) :
Masse der Holzkohle (g) :
Angegebene Butanwirkkapazität (g) : xx,x
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung :
Filteralterungsbericht :
Beladungsrate :
Kraftstoffspezifikationen
Fabrikmarke :
Dichte bei 15°C (kg/m 3) :
Ethangehalt (%): :
Chargennummer :
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung :
Prüfbericht für den Diffusionsfaktor :
in Woche 3 gemessene HC, HC 3W (mg/24h) : xxx
in Woche 20 gemessene HC, HC 20W (mg/24h) : xxx
Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : xxx
Alternativer Diffusionsfaktor, PF (mg/24h) : ja/nein
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfung :
Verfahren zur Prüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstandsbetriebsart: ja/nein
Ausrollmodus : ja/nein
Prüfmasse VH (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1 / 2 / 3
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
Geprüftes Fahrzeug : VH oder Beschreibung
Fahrstrecke (km) :
Alter (Wochen) :
Prüfverfahren : Kontinuierlich (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Kontinuierlich (nicht abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem) / Separat (abgedichtetes Kraftstoffbehältersystem)
Beschreibung der Abkühlzeiten (Zeit und Temperatur) :
Wert der Puffverlustbeladung (g) : xx,x (falls zutreffend)
Verdunstungsprüfung Heißabstellen M HS 1. 24-Stunden-Tageszyklus, M D1 2. 24-Stunden-Tageszyklus, M D2
mittlere Temperatur (°C) — —
Verdunstungsemissionen (g/Prüfung) x,xxx x,xxx x,xxx
Endergebnis, M HS + MD1 + MD2 + (2xPF) (g/Prüfung) x,xx
Grenzwert (g/Prüfung) 2,0
(1)Spezielle Prüfverfahren für Wasserstoff-Fahrzeuge und Flexfuel-Biodiesel-Fahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
(2)Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzungsmotoren.
(3)Ist ein Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb mit einem Flexfuel-Fahrzeug kombiniert, gelten beide Prüfvorschriften.
(4)Wenn das Fahrzeug mit Wasserstoff betrieben wird, sind nur die NOx-Emissionen zu bestimmen.
(5)Die Prüfung der Partikelzahl gilt nur für Fahrzeuge, für die Euro 6-Emissionsgrenzwerte für die Partikelzahl in Tabelle 2 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt sind.“;
(*1) Repräsentatives Fahrzeug wird für die Fahrwiderstandsmatrix-Familie geprüft.
(6)Das Dokument ECE/TRANS/WP.19/1121 ist auf dieser Website verfügbar: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/31821
(7)Falls zutreffend.
(8)Bis zur 2.
Dezimalstelle runden.
(*2) bei OVC-HEV: für Betrieb bei Ladungserhaltung und bei Entladung anzugeben
(2)Bitte Zutreffendes angeben
(6)Aus abgeglichenen CO2-Werten berechnet.
(8)gemäß Anhang XXII
(3)für jeden Schadstoff innerhalb aller Prüfergebnisse von VH, VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend)
(x) Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
(3)Bitte Zutreffendes angeben.
(7)Falls „ja“, dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.
(2)Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für reine ICE-Fahrzeuge, KCO2 für HEV
(2)Korrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 2 dieser Verordnung für ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang XXI Unteranhang 8 Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/1151 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)
(3)Falls „ja“, dann sind die letzten sechs Zeilen nicht anwendbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang I REG_2018_1832 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang I REG_2018_1832 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

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