ErwGr. 7

REG_2018_1845 · zur Nutzung des gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eröffneten Ermessensspielraums bei der Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit überfälliger Verbindlichkeiten (EZB/2018/26)

Diese Optionen und Ermessensspielräume umfassen nicht die nur den zuständigen Behörden nach Unionsrecht zur Verfügung stehenden Optionen und Ermessensspielräume, welche die EZB in alleiniger Zuständigkeit nutzen kann und gegebenenfalls nutzen soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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