Art. 7

REG_2018_196 · über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

(1)Auf Waren des Anhangs I, für die vor dem 30. April 2005 eine Einfuhrlizenz mit einer Zollbefreiung oder einer Zollsenkung erteilt wurde, werden keine zusätzlichen Einfuhrzölle erhoben.
(2)Auf Waren des Anhangs I, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (9) von den Einfuhrabgaben befreit sind, werden keine zusätzlichen Einfuhrzölle erhoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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