ErwGr. 6

REG_2018_196 · über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

Wenn die Vereinigten Staaten auch in Zukunft die Entscheidung und Empfehlung des Streitbeilegungsgremiums nicht umsetzen, sollte die Kommission jedes Jahr die Höhe der Aussetzungen an den Umfang der zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile anpassen, die zu diesem Zeitpunkt durch das CDSOA zulasten der Europäischen Union entstehen. Die Kommission sollte die Höhe der zusätzlichen Einfuhrzölle oder die Liste in Anhang I so ändern, dass die Auswirkungen der zusätzlichen Einfuhrzölle auf Einfuhren aus den Vereinigten Staaten für die ausgewählten Waren über ein Jahr gerechnet einem Handelswert entsprechen, der den Umfang der zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile nicht übersteigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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