ErwGr. 1

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) dient dem Ziel, in der Union einen Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation zu schaffen, wobei durch stärkeren Wettbewerb ein hohes Niveau an Investitionen, Innovation und Verbraucherschutz gewährleistet werden soll. Mit jener Richtlinie werden für das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEREK“) auch eine Reihe neuer Aufgaben festgelegt, wie beispielsweise der Veröffentlichung von Leitlinien zu verschiedenen Themen, der Berichterstattung zu technischen Fragen, dem Führen von Registern, Listen oder Datenbanken und der Abgabe von Stellungnahmen zu den Binnenmarktverfahren für Entwürfe nationaler Maßnahmen zur Marktregulierung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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