ErwGr. 7

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Das Büro wurde als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 genannten Aufgaben wahrzunehmen und insbesondere das GEREK in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen. Dem Büro wurde rechtliche, verwaltungstechnische und finanzielle Autonomie gewährt, um das GEREK wirksam unterstützen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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