ErwGr. 12

REG_2018_1999 · über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 kam der Europäische Rat ferner überein, dass ein zuverlässiger und transparenter Governance-Mechanismus ohne unnötigen Verwaltungsaufwand und mit ausreichender Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu entwickeln sei, das dazu beiträgt, dass die Union ihre energiepolitischen Ziele erreicht, wobei die Freiheit der Mitgliedstaaten zur Festlegung ihres Energiemixes uneingeschränkt zu achten sei. Der Rat betonte, dass sich ein solcher Governance-Mechanismus auf die vorhandenen Bausteine wie die nationalen Klimaprogramme und die nationalen Pläne für erneuerbare Energie und Energieeffizienz stützen sollte und darin gesonderte Planungs- und Berichterstattungsbereiche gestrafft und zusammengeführt werden sollten. Er beschloss ferner, die Rolle und die Rechte der Verbraucher zu stärken sowie die Transparenz und Erwartungssicherheit für Investoren unter anderem durch eine systematische Überwachung der Schlüsselindikatoren für ein erschwingliches, wettbewerbsfähiges, sicheres und nachhaltiges Energiesystem zu erhöhen, die Koordinierung der nationalen Klima- und Energiepolitik zu erleichtern und die regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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