ErwGr. 3

REG_2018_2000 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur erneuten Bindung der verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates gebunden wurden, oder zur Zuweisung dieser Mittel für andere Maßnahmen der nationalen Programme

Ein Teil der im Jahr 2016 — und in manchen Fällen 2017 — nach den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 zugewiesenen Mittel ist nach wie vor in den nationalen Programmen der Mitgliedstaaten verfügbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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