REG_2018_2025 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2019 und 2020
Der ICES empfiehlt, die fischereiliche Sterblichkeit von Tiefseehaien zu minimieren und keine gezielte Fischerei zu erlauben. Tiefseehaie sind langlebige Arten mit geringen Fortpflanzungsraten, die innerhalb kurzer Zeit zu überfischten Arten geworden sind. Die Fangmöglichkeiten für solche Arten sollten deshalb durch ein allgemeines Fangverbot für diese Arten völlig eingeschränkt werden. Jedoch gibt es bei der gezielten handwerklichen Tiefseefischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen unvermeidbare Beifänge von Tiefseehaien, die derzeit tot ins Meer zurückgeworfen werden. Langleinen werden in solchen Fischereien als selektives Fanggerät anerkannt. Selbst mit diesem Fanggerät hat es sich jedoch als unvermeidbar erwiesen, unbeabsichtigt Tiefseehaie zu fangen. Daher sollte in der gezielten Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen eine restriktive TAC für unvermeidbare Beifänge der genannten Arten beibehalten werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten weitere regionale Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Fischerei auf Schwarzen Degenfisch entwickeln, um die Beifänge von Tiefseehaien zu verringern. Zusätzlich sollten sie spezifische Maßnahmen zur Datenerhebung für Tiefseehaie entwickeln, um eine enge Überwachung dieser Bestände zu gewährleisten. Die Festsetzung einer Beifangquote der Union für Tiefseehaie in Unionsgewässern und internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete 5 bis 9, in Unionsgewässern und internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 10 und in Unionsgewässern von CECAF 34.1.1, 34.1.2 und 34.2 berührt nicht den Grundsatz der relativen Stabilität für Tiefseehaie in diesen Gebieten.
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