Art. 1

REG_2018_2056 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 erhält folgende Fassung:
„(1) Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts trägt eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechend der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel entsprechend der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Die qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen oder elektronische Siegel und die Erneuerungen derselben werden auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht, damit die Nutzer die qualifizierte elektronische Signatur oder das qualifizierte elektronische Siegel und die Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts verifizieren können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2018_2056 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2018_2056 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.