Anhang II – Genauigkeitsanforderungen

REG_2018_255 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsbefragung (EHIS)

1.Die Genauigkeitsanforderungen werden für alle Datensätze als Standardfehler ausgedrückt und sind als stetige Funktionen der tatsächlichen Schätzungen und des Umfangs der statistischen Grundgesamtheit in einem Land definiert.
2.Der geschätzte Standardfehler einer bestimmtendarf den folgenden Betrag nicht überschreiten:
3.Die Funktion f(N) lautet: .
4.Für die Parameter N, a und b werden folgende Werte verwendet: N a b Prozentsatz der Bevölkerung, der aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bei gewöhnlichen Tätigkeiten stark eingeschränkt ist (im Alter von 15 Jahren und darüber) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 1 200 2 800
N a b
Prozentsatz der Bevölkerung, der aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bei gewöhnlichen Tätigkeiten stark eingeschränkt ist (im Alter von 15 Jahren und darüber) In privaten Haushalten lebende Bevölkerung des Landes im Alter von 15 Jahren und darüber, in Mio. Personen und auf drei Dezimalstellen gerundet 1 200 2 800

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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