ErwGr. 1

REG_2018_318 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2018/7)

Zweck der Datenerhebung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) (2) ist die Bereitstellung umfassender, detailliert aufgeschlüsselter statistischer Daten an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über Risikopositionsbestände der Wirtschaftssektoren und Berichtspflichtigen von Gruppendaten in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, an bestimmten Wertpapierklassen. Diese Informationen ermöglichen eine eingehende Analyse des Transmissionsmechanismus der Geldpolitik und eine Auswertung der Risikopositionen des Eurosystems im Rahmen seiner geldpolitischen Geschäfte. Sie ermöglichen darüber hinaus eine eingehende Analyse der Finanzstabilität, einschließlich der Ermittlung und Überwachung von damit verbundenen Risiken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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