ErwGr. 2

REG_2018_401 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 hinsichtlich der Klassifizierung von Landebahnen

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat in ihrem State Letter AN 41.2.24-13/20 die Änderung 11-B des Anhangs 14 Band 1 des Abkommens von Chicago angenommen, die für die ICAO-Vertragsstaaten seit dem 13. November 2014 gilt. Durch diese Änderung werden die bestehende Klassifizierung des Anflugs vereinfacht und die verschiedenen Arten von Anflug- und Landebetrieb genauer beschrieben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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