Art. 6

REG_2018_581 · zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die zum Einbau in oder zur Verwendung für Luftfahrzeuge bestimmt sind, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem 19. April 2018. Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1 sowie die Artikel 3 und 5 gelten ab dem Tag des Inkrafttretens der in Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 Absatz 2 genannten Durchführungsrechtsakte, spätestens jedoch ab dem 31. Dezember 2018.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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