ErwGr. 1

REG_2018_581 · zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die zum Einbau in oder zur Verwendung für Luftfahrzeuge bestimmt sind, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 des Rates (1) wurden die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Teile, Baugruppen und andere Waren, die in zivile Luftfahrzeuge eingebaut oder hierfür verwendet werden können, zeitweilig ausgesetzt, wenn sie mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen eingeführt wurden. Mit der Verordnung wurden Zollverfahren zur zollfreien Einfuhr von Teilen, Baugruppen und anderen Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung oder Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung von Luftfahrzeugen verwendet werden, vereinfacht. Aufgrund der weitreichenden technischen und rechtlichen Entwicklungen seit 2002 und im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 jedoch ersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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