ErwGr. 2

REG_2018_62 · zur Ersetzung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte zusätzliche Informationen zu den betreffenden Erzeugnissen enthalten, insbesondere zu den Synonymen, mit denen sie bezeichnet werden, zu den wissenschaftlichen Bezeichnungen der Arten, denen die Erzeugnisse angehören, und zu dem Teil des Erzeugnisses, für den die jeweiligen RHG gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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