ErwGr. 3

REG_2018_627 · zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe

Die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält Fehler in Anhang II Teil E Lebensmittelkategorie 08.2. Daher sollten in der tschechischen Sprachfassung die Verwendungsbedingungen (Beschränkungen/Ausnahmen) für Lebensmittelzusatzstoffe in der Lebensmittelkategorie 08.2 berichtigt werden, um für Lebensmittelunternehmer Rechtssicherheit herzustellen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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