Art. 7 – Verbraucherinformationen

REG_2018_644 · über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Bei Verträgen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2011/83/EU fallen, stellen alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Kaufverträge abschließen, die den grenzüberschreitenden Versand von Paketen umfassen, sofern dies möglich und anwendbar ist bereits vor Vertragsabschluss etwaige Informationen über die für den jeweiligen Kaufvertrag bestehenden Optionen für die grenzüberschreitende Zustellung, über die vom Verbraucher für die grenzüberschreitende Paketzustellung zu entrichtenden Gebühren sowie, falls vorhanden, über ihre eigenen Regelungen für die Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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