ErwGr. 3

REG_2018_676 · zur Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einheitlicher Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Im Anhang der Richtlinie 91/414/EWG wurde auf die Richtlinie 80/778/EWG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (4) Bezug genommen, die später aufgehoben und durch die Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (5) ersetzt wurde. Deshalb sollte in der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 auf die Richtlinie 98/83/EG des Rates und nicht auf die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) Bezug genommen werden, in der es um den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung geht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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