ErwGr. 6

REG_2018_687 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von Acibenzolar-S-methyl, Benzovindiflupyr, Bifenthrin, Bixafen, Chlorantraniliprol, Deltamethrin, Flonicamid, Fluazifop-P, Isofetamid, Metrafenon, Pendimethalin und Teflubenzuronin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Acibenzolar-S-methyl für die Anwendung bei Kiwis wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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