Art. 2 – Begriffsbestimmungen

REG_2018_782 · zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009

Ergänzend zu den in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 enthaltenen Begriffsbestimmungen bezeichnet im Sinne dieser Verordnung der Ausdruck
— „Hauptmetaboliten“ Metaboliten, die in der Metabolismusuntersuchung ≥ 100 μg/kg oder ≥ 10 % des Gesamtrückstands in einer von der Zieltierart stammenden Probe ausmachen;
— „Markerrückstand“ einen Rückstand, dessen Konzentration in einem bekannten Verhältnis zur Konzentration des Gesamtrückstands in essbarem Gewebe steht;
— „Starterkulturen für Milchprodukte“ zubereitete Kulturen von Mikroorganismen, die in der Herstellung von zahlreichen Milchprodukten wie zum Beispiel Butter, Käse, Joghurt und fermentierter Milch eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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