ErwGr. 3

REG_2018_782 · zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009

Um Rechtssicherheit, Klarheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den Prozess der Festlegung von Rückstandshöchstmengen zu schaffen, sollten die Kriterien, anhand derer die Agentur die Anträge bewertet, in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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