ErwGr. 15

REG_2018_825 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern

Die Kommission sollte den bestmöglichen Zugang zu Informationen für alle interessierten Parteien sicherstellen, indem sie ein Informationssystem einrichtet, über das die interessierten Parteien benachrichtigt werden, wenn die Untersuchungsdossiers um neue nicht vertrauliche Informationen ergänzt werden, und indem sie diesen Parteien die Informationen über eine Internet-Plattform zugänglich macht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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