ErwGr. 5

REG_2018_825 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern

Den Ausführern und Herstellern sollte vor der Einführung vorläufiger Maßnahmen eine kurze Frist zugestanden werden, während deren sie die Berechnung ihrer individuellen Dumpingspanne oder die Höhe ihrer anfechtbaren Subvention und die zur Beseitigung der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union geeigneten Spanne prüfen können. Rechenfehler könnten dann noch vor der Einführung der Maßnahmen korrigiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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