ErwGr. 102

REG_2018_848 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Um die ordnungsgemäße Führung des Verzeichnisses der Drittländer, die für die Zwecke der Gleichwertigkeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt sind, zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die von diesen anerkannten Drittländern zu übermittelnden Informationen, die für die Überwachung ihrer Anerkennung und die Ausübung dieser Überwachung durch die Kommission erforderlich sind, zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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