ErwGr. 10

REG_2018_915 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Union hat mit Schreiben an das ICCAT-Sekretariat vom 15. Februar 2018 ihren Fischerei-, Kapazitäts- und Inspektionsplan vorgelegt. Der Unionsplan wurde von der ICCAT in der Sitzung ihres Unterausschusses 2 (Madrid, 5.-7. März 2018) genehmigt, und die Entscheidung wurde vom ICCAT-Sekretariat am 3. April 2018 bekannt gegeben. Daher ist es aus Gründen der Kohärenz angezeigt, die Zahlen in Anhang IV.4 Tabelle A der Verordnung (EU) 2018/120 zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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