ErwGr. 3

REG_2018_946 · zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Nachdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hatte, erhielt sie weitere Mitteilungen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Republik Lettland und der Portugiesischen Republik über jüngst erfolgte Änderungen in ihrem nationalen Recht, durch die neue Arten von Insolvenzverfahren oder Verwaltern eingeführt wurden. Außerdem teilte das Königreich Belgien der Kommission die Annahme eines neuen Gesetzes mit, welches sein nationales Insolvenzrecht abändert. Das neue Gesetz trat am 1. Mai 2018 in Kraft. Diese neuen Arten von Insolvenzverfahren und Verwaltern entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/848 und erfordern eine Änderung sowohl des Anhangs A als auch des Anhangs B jener Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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