ErwGr. 11

REG_2018_973 · zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Präzisierung der Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in der Nordsee und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rates

Einige Grundfischbestände werden sowohl in der Nordsee als auch in an sie angrenzenden Gewässern befischt. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der in dem Plan enthaltenen Regelungen über Zielwerte und Sicherheitsmechanismen für Bestände, die hauptsächlich in der Nordsee befischt werden, so ausgeweitet werden, dass sie auch für diese Gebiete außerhalb der Nordsee gelten. Zudem müssen für in der Nordsee vorkommende Bestände die jedoch hauptsächlich außerhalb der Nordsee befischt werden, die Zielwerte und Sicherheitsmechanismen in Mehrjahresplänen für Gebiete außerhalb der Nordsee festgelegt werden, in denen diese Bestände hauptsächlich befischt werden, wobei der Geltungsbereich dieser Mehrjahrespläne auf die Nordsee ausgedehnt werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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