ErwGr. 12

REG_2018_98 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Calciumsorbat (E 203)

Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass Calciumsorbat (E 203) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen wird, da der Verbleib des Stoffes in der Liste mangels geeigneter Genotoxizitätsdaten nicht mehr gerechtfertigt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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