Art. 53 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 16. Juli 2022.
Jedoch gelten
a)Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 14, 42, 43, 44, 45, 46 und 47 ab dem 15. Juli 2019; und
b)Artikel 20 bis 36 ab dem 16. April 2020.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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