ErwGr. 1

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Die Bedingungen für die Bereitstellung von Düngemitteln auf dem Binnenmarkt wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (3), die sich fast ausschließlich mit Düngemitteln befasst, die aus bergmännisch gewonnen oder mit chemischen Verfahren gewonnenen anorganischen Ausgangsstoffen bestehen, zum Teil harmonisiert. Es müsste auch möglich sein, recyceltes oder organisches Material als Dünger zu verwenden. Es sollten harmonisierte Bedingungen für die Bereitstellung von Düngemitteln aus solchem recycelten oder organischen Material auf dem gesamten Binnenmarkt geschaffen werden, um starke Anreize für ihre weitere Verwendung zu schaffen. Durch die Förderung der stärkeren Nutzung von recycelten Nährstoffen würde die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft weiter unterstützt, eine ressourceneffizientere Verwendung von Nährstoffen im Allgemeinen ermöglicht und gleichzeitig die Abhängigkeit der Union von Nährstoffen aus Drittländern verringert. Die Harmonisierung sollte daher auf recyceltes und organisches Material ausgeweitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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