ErwGr. 11

REG_2019_1010 · zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates

Entsprechend den Ergebnissen der REFIT-Bewertung der Kommission der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) vom 13. Dezember 2017 ist es notwendig, die in der genannten Verordnung festgelegten Berichtspflichten zu ändern oder aufzuheben. Um die Kohärenz mit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (13) zu verbessern, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Art, Format und Häufigkeit der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 bereitzustellenden Informationen festzulegen und das derzeit in der genannten Verordnung festgelegte Berichtsformat abzuschaffen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) ausgeübt werden. Da es äußerst wichtig ist, den Bürgerinnen und Bürgern der Union einen raschen Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Daten so schnell wie technisch möglich öffentlich zugänglich machen, damit die Informationen innerhalb von drei Monaten nach Jahresende zur Verfügung stehen, wobei die Verwirklichung dieses Ziels u. a. durch einen Durchführungsrechtsakt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 voranzubringen ist. Außerdem muss Artikel 11 (Vertraulichkeit) der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 geändert werden, um eine größere Transparenz bei der Berichterstattung an die Kommission zu gewährleisten. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Kommission möglichst gering zu halten, ist es darüber hinaus notwendig, die Berichtspflichten gemäß den Artikeln 16 und 17 jener Verordnung abzuschaffen, da diese Pflichten Informationen betreffen, die nur von begrenztem Wert sind oder den politischen Erfordernissen nicht entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2019_1010 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2019_1010 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.