ErwGr. 22

REG_2019_1022 · zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Um einen transparenten Zugang zu den Fischereien und die Erreichung der Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit zu gewährleisten, sollte auf Unionsebene eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für Schleppnetze erlassen werden, die das wichtigste Fanggerät bei der Befischung von Grundfischbeständen im westlichen Mittelmeer sind. Hierzu ist es angezeigt, Fischereiaufwandsgruppen festzulegen, damit der Rat jährlich den höchstzulässigen Fischereiaufwand (ausgedrückt als Anzahl der Fangtage) festlegen kann. Erforderlichenfalls sollte die Fischereiaufwandsregelung auch andere Fanggeräte einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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