ErwGr. 9

REG_2019_1022 · zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Die Kommission sollte die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten für die in den Anwendungsbereich des Plans fallenden Bestände einholen. Dazu sollte sie vor allem den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries, STECF) konsultieren. Die Kommission sollte insbesondere öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten, auch Gutachten zu gemischten Fischereien, einholen, die dem Plan Rechnung tragen und die Spannen von FMSY und Referenzpunkte für die Bestandserhaltung ausweisen (BPA und BLIM).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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