ErwGr. 6

REG_2019_1089 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)

Das Protokoll gilt vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe rasch ihre Fangtätigkeit aufnehmen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Tag gelten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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