ErwGr. 3

REG_2019_1102 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel zwecks Anpassung ihrer Anhänge I und IV

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 müssen EG-Düngemittel entsprechend den in Anhang IV beschriebenen Probenahmeverfahren und Analysemethoden kontrolliert werden. Infolge der Aufnahme von DMPSA in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 muss in Anhang IV der Verordnung eine zusätzliche Analysemethode für die amtliche Kontrolle dieses Düngemitteltyps vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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