ErwGr. 10

REG_2019_1149 · zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344

Die Behörde sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der unionsweiten Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit proaktiv unterstützen, indem sie ihre Aufgaben in vollumfänglicher Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der Union und den Mitgliedstaaten wahrnimmt und dabei jedwede Überlappung von Tätigkeiten vermeidet und Synergieeffekte und Komplementarität fördert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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